Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Interessenten  und  auf  Grund  derselben  einen  eingehenden  Bericht  erstatteten,
welchem  infolge  nachträglich  eingegangener  Mittheilungen  und  Ansuchen  ant  2.
und  5.  Mai  zwei  weitere  Berichte  folgten.  Dieselben,  hier  ausführlich  wiederzugebeii,
  glauben  wir  nicht  berechtigt  zu  sein,  da  das  königliche  Staatsministerium
die  Angelegenheit  oertranlich  behandelt  wissen  wollte,  wollen  aber  doch  nicht  unterlassen, ­
  hier  anzuführen,  auf  welche  Industriezweige  sich  unsere  Eingaben  bezogen,
damit  der  in  manchen  Kreisen  den  deutschen  Regierungen  gemachte  Vorwurf  qls
seien  vor  Abschluß  der  Handelsverträge  die  Vertreter  der  Industrie  und  des
Handels  nicht  gebort  worden,  wenigstens  für  unsern  Regierungsbezirk  hinfällig ­
  wird.
„Bezüglich  der  .Handelsverträge  mit  Serbien,  Belgien,  Italien
Rumänien  und  Spanien  erließen  wir  aus  Anlaß  der  höchsten  Entschließung
vom  20  Mai  1X01  unter  dem  27.  desselben  Monats  ein  Rundschreiben  an  die
Interessenten  und  berichteten  über  dessen  Ergebniß,  nachdem  wir  bereits  unter  dem
29.  Mai  eine  vorläufige  Vorstellung  in  Vorlage  gebracht  hatten,  in  ausführlicher
Weise  am  17.  Juni.
"Angesichts  dieser  Reichhaltigkeit  der  vorgebrachten  Wünsche  ist  es  erklärlich,
daß  die  Handelsverträge  mit  ihrer  Veröffentlichung  in  weiten  Kreisen  Enttäuschung
hervorgerufen  babei,,  denn  nur  wenigen  Interessenten  haben  dieselben  Erfüllung
ihrer  Ansuchen  bringen  können;  allen  gemeinsam  aber,  wir  beben  dies  nochma
hervor,  wird  die  Stabilität  der  auf  zwölf  Jahre  festgelegten  Grundlage  für  ihre
fernere  Thätigkeit  zu  Gute  kommen."

(  Äöiitstrcid)  Württemberg.
Handels  und  Gewerbekammer  zu  Ltuttgart.
„Geben  wir  auf  die  Ereignisse  des  Berichtsjahres  über,  so  ist  das  in  voltswirkhschastlicher
  Beziehung  bedeutsamste  der  Abschluß  der  Handelsverträge  seitens
der  Dreibundstaaten.  Auf  der  einen  Seite  steht  nun  das  französische  Zollsystem
mit  dem  Marimal-  und  Minimaltarif,  das  amerikanische  mit  der  Reeiproeitätsklausel
  und  der  gesetzlichen  Androhung  von  Retorsionen,  und  das  russische  mit  dem
autonomen  Tarif,  ans  der  anderen  Seite  das  deutsche  System,  welches  auf  Grund
eines  Vertragstarifs  und  der  Meistbegünstigungsklausel  eine  neue  handelspolitische
Gruppierung  in  Europa  zu  Tage  zu  fördern  sucht.  Sowohl  im  internationalen
Güteraustausch,  als  in  der  handelspolitischen  Gefammt-Situation  mußten  die  neuen
Systeme,  welche  eine  neue  bandelSwirthschaftliche  Periode  einleiten,  und  zum  Theil
dazu  bestimmt  sind,  einander  zu  paralysiren,  verschiedene  Schwankungen  hervorrufen
  Die  Wirkung  und  der  Erfolg  der  verschiedenartigen  Tarifpolitik  läßt  sich
erst  nach  Jahren  beurtheilen.  Jedenfalls  stellen  die  mitteleuropäischen  Vertragsstaaten ­
  einen  CrystallisationSpunkt  von  großer  politischer  Bedeutung  dar,  und
bilden  einen  festen  Damm  gegen  die  Gefahr  eines  weiteren  Fortschreitens  der  von
Frankreich  und  Nordamerika  neu  ausgehenden  hochschutzzöllnerischen  Strömung.
Eine  ähnliche  Uebertreibung  der  Prohibition,  wie  sie  von  Frankreich  eingeleitet
worden  ist,  wäre  für  die  deutsche  Volkswohlfahrt  —  nachdem  die  Textil-  und
Eisenindustrie  auf  dem  Höhepunkt  ihrer  Entwickelung  angelangt  ist,  und  der  billige
Bezug  der  Rohmaterialien  und  Lebensrnittel  eine  Hauptbedingung  ihrer  Eoucurrenz-
            
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