Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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der Ankaufspreis für die Consúmente» durch die hohen Zölle beträchtlich gesteigert 
und weniger Bemittelten die Anschaffung derselben erschwert wurde, so das; die 
Erwartung gerechtfertigt erscheint, das; in nicht allzu ferner Zeit eine Wandlung 
eintreten werde. Eine größere Gefahr für den deutschen Handel und die deutsche 
Industrie, alo in der Mac Kinley-Bill, liegt unseres Erachtens in den Bestrebungen 
der Vereinigten Staaten von Nordamerika, die siid- und mittelamerikanischen 
Staaten durch Abschluß von Verträgen mit besonderen Begünstigungen für die 
Einfuhr nordamerikanifcher Erzeugnisse von sich abhängig zu machen, was ibnen 
in einzelnen Fällen schon gelungen ist. Doch fetzen wir in die deutsche Reiche- 
regierung das Vertrauen, daß auch hier das Mögliche geschieht, um die Interessen 
unseres Handels und unserer Industrie zu schützen." 
Handelskammer zu Mainz. 
„Unter den Ursachen dieser betrübenden, im vergangenen Jahre in allen 
europäischen Culturstaaten beobachteten Erscheinungen müssen wir die bisher von 
den meisten derselben mehr oder weniger befolgte Politik sebftstandiger Festsetzung 
der Zölle wiederum in die erste Reihe stellen. Die autonome Zollpolitik, welche 
in Deutschland mit dem I. Januar 1880 unter dem Schlagworte Schutz der 
nationalen Arbeit eingeleitet wurde, hat durch die ebenfalls autonom in den Jahren 
1883, 1885 und 1887 vorgenommenen Erhöhungen der Zollsätze auf die wichtigsten 
Lebensmittel, namentlich Getreide, zwar den unleugbaren Erfolg gehabt, daß 
einzelne Industriezweige durch den Ausschluß der Concurren; des Auslaudes fid' 
zu einer gewissen Blüthe emporschwingen konnten, aber nur zu bald stellte es fid' 
heraus, daß dieser Erfolg kein nachhaltiger war und der Natur der Sadie nad' 
auch gar nicht sein konnte. Gerade durch die hohen Zollsätze für die Einfuhr 
außerdentscher Fabrikate, Halbfabrikate und namentlich des ausländischen Getreides 
zwang man das Ausland, welchem dadurch der Absatz seiner industriellen und 
landwirthschaftlichen Erzeugnisse auf dem deutschen Markte, wenn nicht völlig ver 
schlossen, so doch erschwert wurde, zu Gegenmaßregeln, die wiederum die deutsche 
Industrie, zn deren Schutz die autonome Zollpolitik ausgesprochener Maßen ge 
schaffen war, schwer schädigen mußten. Namentlich gilt dies in Bezug auf Nord 
amerika und Rußland, die größten Getrcidekammcrn der ganzen Welt. Beiden 
wird in dem für Getreide sehr aufnahmefähigen Deutschland durch die hohen Zölle 
der Absatz ihrer Ausfuhr an Bodenerzeugnissen erschwert und an beiden verliert 
Deutschland in Folge der von ihnen eingeführten Kampszölle kaufkräftige Ab- 
nehmer eines großen Theiles seiner Fabrikate. Was für Nordamerika gilt, das 
gilt bis zu einem gewissen Grade auch von den meisten anderen Staaten, mit 
welchen Deutschland in handelspolitischen Beziehungen steht. Das autonome 
Schutzzollsystem, welches nach der Behauptung seiner Anhänger den Zweck und die 
Wirkung haben soll, die einheimische Industrie zum Wettbewerbe mit dem Aus- 
lande zu befähigen und zu kräftigen, macht derselben somit die Ausnahme dieses 
Wettbewerbs dadurch unmöglich, daß es das Ausland zu Gegenmaßregeln nöthigt, 
welche den Erzeugnissen der vermeintlich geschützten Industrie den Absatz außerhalb 
der sic umgebenden Zollschranken erschweren oder wohl gar ganz verbiete». Dieser 
Vorgang hat, wie schon früher an dieser Stelle hervorgehoben wurde, dabin ge 
führt, daß unsere Industrie sick) daran gewöhnte und gewöhnen mußte, zu einem 
sehr großen Theil das Inland als den hauptsächlichen Abnehmer ihrer Erzeugnisse 
anzusehen. Sd)ou damals wurde daraus hingewiesen, das; ein solches Verhalten
	        
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