Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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unserer Industrie und die dadurch bis zu einem gewissen Grade in den Hinter 
grund geschobene Pflege dee Ausfuhrgeschäftes namentlich um deswillen große 
Bedenken bat. weil die Aufnahmefähigkeit des Inlandes zwischen gewissen Grenzen 
liegt, nach deren Neberschreitung sich die Ueberproduction um so schärfer und nach 
haltiger niblbar macht. Die Vorgänge des jetzt hinter uns liegenden Jahres haben 
gezeigt, wie enge diese Grenzen sind. Eö gebt daraus weiter zur Genüge hervor 
daß die Lebensfähigkeit solcher Jndustrieen. die unter dem Schutze hoher Ab- 
sperrungSzölle bis zu einer gewissen Blüthe gebracht werden, sofort sehr in Frage 
gettellt oder erschwert wird, wenn sie durch die Macht der Verhältnisse gezwungen 
werden, ein unter dein Zollschutz mit ihren Produkten gesättigtes Absatzgebiet zu 
verlassen und sich für den Verkauf ihrer Erzeugnisse andere WirthschastSqebiete 
aufzusuchen, wo sie mit den Jndustrieen fremder Länder in Wettbewerb treten 
müssen. 
„Ist somit das Jahr 1891 hinsichtlich seines praktischen Ergebnisses im Wesent- 
lichen als ein Jabr wenn nicht des wirthschaftlichen Rückschrittes, so doch mindestens 
des Stillstandes zu bezeichnen, so eröffnet es aber auf der anderen Seile einen 
Ansblick von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die fernere Gestaltung unseres 
VerkehrS- und Wirthschaftslebens. Es konnte nicht ausbleiben, daß die im Vor 
stehenden geschilderten in mannigfacher Wechselwirkung mit einander stehenden 
Vorgänge, in Verbindung mit dem Umstande, daß die Neuregelung der zoll- 
politischen Beziehungen mit den wichtigsten WirtbschastSgebieten Europas nahe 
bevorstand, den Gedanken in verstärttem Maße hervortreten ließen, eben diese Be 
ziehungen unter Ausgabe der bis dabin befolgten autonomen Zollpolitik auf dem 
Wege internationaler Verständigung iiinzngestalten. Erfreulicher Weise ist nun 
dieser Weg, welcher schon Jahre hindurch von der Gesammtheit des Handels und 
. Zahlreichen Vertretern der Industrie als der einzig richtige zur Erzielung einer 
nachhallige» Gesundung unseres gefainmten Wirthschaftslebens bezeichnet wurde, 
endlich auch von der Reichsregierung mit dem Abschluß von Handelsverträgen mit 
den wichtigsten Handelsgebieten beschritten worden. Der vor Kurzein erfolgte Ab 
schluß dieser Verträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz 
ist ohne Zweifel nicht nur für Deutschland, sondern für alle europäischen Staaten 
ein Act von außerordentlich weitgehender Bedeutung. Letztere ist nicht etwa in 
dem besonderen Inhalt der einzelnen Verträge, sondern einzig und allein darin zu 
suchen, daß man mit deren Abschluß das System zollpolitischer Absonderung der 
einzelnen Staaten von einander verließ und den wirksamen Versuch unternahm, 
die Bedingungen, unter denen sich der Güteraustausch von Staat zu Staat voll 
zieht, soviel wie möglich zu erleichtern und gemeinsam zu regeln. Neben der offen 
baren politischen Bedeutung der Verträge darf auch der Umstand nicht unterschätzt 
werden, daß der productiven Arbeit wie dem Güteraustausch auf eine lange Reibe 
von Jahren eine feste Unterlage gegeben ist, auf der beide mit größerer Sicherheit 
als bisher ihre Berechnungen und Operationen aufbauen können. Daß die ver 
einbarten Zollsätze im Einzelnen manche Erwartungen enttäuschten, manche Be- 
fnrchtnngen nicht zu beseitigen vermochten und deshalb zu vielfachen Ausstellungen 
aus Interessentenkreisen Veranlassung gaben, war vorauszusehen und lag in der 
Natur der Lache. Derartige Einwände können und dürfen aber für denjenigen 
nicht entscheidend sein, der das Interesse der Gesammtheit höher stellt als das 
einzelner Kreise. In diesen, Sinne begrüßen wir den durch die neuen Verträge 
eingeleiteten Umschwung in unserer Handelspolitik als eine hocherfreuliche Errungen-
	        
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