III. DER KAUFM. NACHRICHTEN- U. GÜTERVERKEHR 113
weder in full'oder plus x% Primage?). Es ist daher notwendig, an-
zugeben, wieviel Gewichtseinheiten auf die angegebene Raumbasis
gerechnet werden; dieses Verhältnis zwischen Raum und Gewicht ist
selbstredend für die einzelnen Waren, aber auch in den einzelnen
Hafenplätzen verschieden und wird usancemäßig in den sogenannten
Tonnage scales festgesetzt. So rechnet man z. B. in New York die
ton measurement für Zucker, Eisen, Reis und Farbhölzer zu 2000 lbs,
für Kaffee in Säcken zu 1830 lbs, für Getreide zu 36 amerikanischen
Bushels, für Mehl zu 8 Barrels & 196 lbs usw. Die Frachtraten wech-
seln nach Lage des Frachtmarktes, sind daher in den‘ Ausfuhrhäfen
in der Saison zumeist höher als in den anderen Jahreszeiten und
werden an den Börsen dieser Hafenplätze täglich notiert.
Gegenüber dieser wechselnden Konjunktur bieten die Fracht-
tarife der großen Linienreedereien eine feste Kalkulationsgrundlage.
Sie gelten nur- für die Ausreise (auf der Heimreise fahren, wie
bereits erwähnt, auch die Linienreedereien zur Frachtrate) und
werden in ähnlicher Weise aufgestellt wie die Frachttarife der Eisen-
bahnen. Sie teilen die Güter nach ihrem Werte und der Ausnutzung
des Raumes in mehr oder weniger Tarifklassen ein und setzen je
nach der Beschaffenheit der Güter die Frachtsätze für die Raumtonne
oder für die Gewichtstonne fest. Für die Verfrachtung auf Schnell-
dampfern werden höhere Frachtsätze normiert. Die Zahl der Tarif-
klassen auf den viel befahrenen Routen ist größer als im Eisenbahn-
verkehr, die Klassierung der Güter also noch mehr abgestuft. Am
weitesten vorgeschritten ist diese Klassifikation im nordatlantischen
Verkehr; für diese Routen teilen die großen Dampfschiffahrtgesell-
schaften. die Frachtgüter meist in 6 Klassen und setzen die hiefür
abgestuften Tarifsätze gewöhnlich für die Raumtonne oder nach
Wahl der Schiffahrtgesellschaft für die Raum- oder Gewichtstonne
fest (ton weight and/or measurement). Auch für andere Schiffahrts-
linien bestehen feste Tarife, doch finden sich hier schon häufig Zu-
schläge zum Frachtsatz, wie Primage, Leichterkosten, Tonnenabgabe,
Hafengebühr; anderseits werden für größere Mengen oder, wenn die
erforderliche Anschlußverfrachtung mit einer bestimmten Schiffahrt-
gesellschaft. auf Grund von Vereinbarungen zwischen den beiden
Gesellschaften erfolgt, Rabatte vom angegebenen Frachtsatz gewährt.
Solche Vereinbarungen werden auch' zwischen Schiffahrtgesell-
schaften und überseeischen Eisenbahngesellschaften getroffen und
ermöglichen es, daß einheitliche Frachtsätze für die Seereise und
die anschließende Bahnfahrt ins Innere des Landes aufgestellt wer-
7) Die Primage, auch Kapplaken oder Cappa, war ursprünglich ein
Geschenk für die Schiffsmannschaft, damit diese dem Frachtgut besondere
Fürsorge angedeihen lasse; jetzt bildet sie nur einen Teil der Fracht und
ist als solche eine Einnahme der Schiffahrtgesellschaft,
Ottel, Technik des wirtschaftlichen Verkehrs