Full text: Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

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Das; die Jntcreffen des Reichs wie der steuerzahlenden Con- 
sumentcn eine Regelung der Zuckerbestcueruug erfordern, scheint 
kaum mehr einen Widerspruch zu finden, seitdem der Rückgang 
der Netto-Aufkünfte des Staats so unverkennbar vor Augen 
liegt. Das; diese Regelung eine möglichst boucrnbc werde und 
sür keine Theile ernste Schädigungen in; Gefolge habe, verlangt 
das Interesse einer Industrie, die, eine schönste Frucht des 
deutschen Geistes und deutscher Kraft, auf so manche Zweige des 
Erwerbslebens einen segensreichen Einfluß ausübt. 
Wenn nach dein Abgänge der Rückvergütungen von den 
Eingängen der Rübensteuer in einer Reihe von Jahrgängen nicht 
mehr derjenige Betrag in der Staatskasse verblieben ist, durch 
den der inländische Zuckerconsum mit 10 Mk. pro Etr. versteuert 
sein würde, so ist ja der Schluß, das; die durchschnittliche Zucker 
ausbeute heute ei,le höhere sein müsse, als die der Steuer 
grundleglich gemachte, ein unbedingt gerechtfertigter. Allein ein 
weiterer Schluß geht aus dieser einfachen Thatsache noch nicht 
hervor. Sie läßt nicht erkennen, welche Aenderungen in der 
Technik diese einflußreiche Zunahme im Zuckergewinn hervor 
gerufen haben, noch weniger vermag sic auf das angemessene 
Heilmittel für die anormale Erscheinung hinzuweisen. 
Seit der Festsetzung der heutigen Rübensteuer im Jahre 
1809 hat die Zuckerindustrie in mehrfacher Beziehung sehr nam 
hafte Fortschritte ins Leben gerufen. Es ist ihr durch sorgfältige 
Zuchtwahl gelungen, sich edlere, zuckcrreichere Rübcnsortcn zu 
bilden, sie hat das so vortheilhafte Diffusionsverfahren zu allge 
meiner Einführung gebracht, und aus den, Rückstand der Fabri 
kation, der Melasse, hat sie die bis dahin nicht ertrahirbarcn 
Zuckertheile herauszuziehen gelernt. In welchem Betrage haben 
diese Hebel des Fortschritts an der nachtheiligen Einwirkung auf
	        
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