Full text: Die Theorie der Volkswirtschaft

152 
sondem entspringt größtenteils aus ihr. Abgesehen davon, daß 
es den Unterschied zwischen den Produktionspreisen verschie 
dener Länder ausbeutet . . . bringen es jene Produktionsweisen 
mit sich, daß das Kaufmannskapital sich einen überwiegenden 
l eil des Mehrproduktes aneignet.“*) 
III. 
Zugleich mit dem Warenaustausch, dem Handel mit aus 
wärtigen Produkten, der noch eine geringe Rolle spielt, ent 
wickelt sich aber auch der Austausch von Produkten innerhalb 
der Gemeinde, wo der Arbeitswert als Maß des Wertes gilt. 
Nach Engels gilt „das Marxsche Wertgesetz allgemein, so 
weit überhaupt ökonomische Gesetze gelten, für die ganze Periode 
der einfachen Warenproduktion, also bis zur Zeit, wo diese durch 
den Eintritt der kapitalistischen Produktionsform eine Modi 
fikation erfährt. Bis dahin gravitieren die Preise nach den durch 
das Marxsche Gesetz bestimmten Werten und oszillieren um 
diese Werte, so daß, je voller die einfache Warenproduktion zur 
Entfaltung kommt, desto mehr die Durchschnittspreise längerer, 
nicht durch äußere gewaltsame Störungen unterbrochener 
Perioden innerhalb der Vernachlässigungsgrenzen mit den Wer 
ten zusammenfallen. Das Marxsche Wertgesetz hat also öko 
nomisch allgemeine Gültigkeit für eine Zeitdauer, die vom 
Anfang des die Produkte in Waren verwandelnden Austausches 
bis ins 15. Jahrhundert unserer Zeitrechnung dauert . . .“ (Neue 
Zeit 1895, S. 39.) 
Die Wirtschaftshistoriker, die sich auf die Tatsache stützten, 
daß die Kaufleute im Alterum und im Mittelalter die Waren über 
ihrem Wert verkauften, erwiderten Engels, daß die Waren gerade 
zu dieser Zeit nicht nach ihrem Werte ausgetauscht wurden, daß 
die städtischen Handwerker bestrebt waren, durch Taxen die 
Warenpreise künstlich hoch zu halten, und daß die Städter durch 
ähnliche Mittel die Preise der landwirtschaftlichen Produkte 
herabdrückten. Daraus folgt aber noch keineswegs, daß die 
Tauschverhältnisse nicht durch die Arbeit reguliert wurden. 
*) „Kapital“, Bd. III, 1 S. 314-315.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.