Contents: Organisation

IV. Staatliche und private Organisation. 98' 
und dazu ein immer steigendes Hervortreten des Privat 
eigentums in Zusammenhang mit dem Ackerbau. Den 
Begriff der „Arbeit" als eigentumschaffende Macht 
muß man bei beiden Formen anwenden; denn auch die 
Organisation erwirbt ihr Recht durch Leistungen, nicht 
schon lediglich durch ihr einfaches Vorhandensein. Und 
zur Organisation gehört der Organisator notwendig 
mit dazu; sie faßt verschiedene Leistungen, geistige und 
körperliche, größere und kleinere Energie, zusammen 
und der Einzelne geht darin nicht unter, sondern hat 
seine bestimmte Rolle. Also ist es verkehrt, aus primi 
tiven Verhältnissen das Recht des Arbeiters auf den 
sogen, vollen Arbeitsertrag ableiten zu wollen; auch 
der Organisator hat Ansprüche und der Unternehmer, 
Leiter, Führer ist nur die moderne Ausbildung der von 
Anfang an zu jeder Organisation erforderlichen leiten 
den Intelligenz. Selbst bei gemeinsamen Jagd- und 
Fischzügen von Eskimos bedurfte es einer Persönlichkeit, 
die angibt wohin man fahren soll und wie man die vor 
handenen Kräfte verteilen soll; und sie bekam einen 
größeren Anteil an der Beute. 
Sehr bald muß man erkannt haben, daß das Einzel 
vermögen nur dann wertvoll und mit Kraft durch 
führbar ist, wenn es veräußert und vererbt werden darf. 
Hat das erste als Grundlage des Handels, zunächst des 
Tauschhandels, vorwiegend praktische Bedeutung, so 
führt das zweite, die Erbschaft, zu einer neuen ideellen 
Einschränkung des Privateigentums. Wird es vererbt 
und soll es vererbt werden, so gehört es strenggenom 
men der Familie und diese, nicht der Einzelne, ist die 
Grundlage, gleichsam die Zelle des Staates. Dann ist 
der Einzelne mehr Besitzer als Eigentümer; Besitz
	        
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