186 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.
andere Devise finden können als das Wort des zeitgenössischen
Dichters: „Weh dir, daß du ein Enkel bist!“
Da war zunächst unter den großen Anomalien der Reichs—
verfassung eine, die wir als die des Corpus evangelicorum
hezeichnen können.
Das Reich hatte schon in seinen sonst so erfolgreichen
Anfangszeiten darunter gelitten, daß es, im Verhältnis zur
Ausbildung der Verkehrsformen der Zeit, viel zu umfangreich
war. Daraus folgte, daß sich keinerlei Verwaltung entwickeln
ließ, die den Reichskörper durch stetiges und lebendiges Ein- und
Ausströmen der staatlichen Kräfte, durch eine genügende All—
gegenwart der Staatsgewalt lebendig gehalten hätte. Am ehesten
—
kräfte in einer reich entwickelten Lehnsverwaltung, dieser
repräsentativen Verwaltungsform aller Naturalwirtschaften,
erreicht werden können. Allein man weiß, wie auch diese
Möglichkeit, schon seit dem 10. Jahrhundert, zu versagen be—
gann. So mußte denn an Surrogatverwaltungen gedacht
werden. Die erste dieser Verwaltungen war bekanntlich die
durch die Bischöfe. Aber ließ die Ubertragung der Staats⸗
verwaltung an die Bischöfe nicht eine Verweltlichung nicht
nur, nein, eine Einverleibung der Kirche in den Körper des
Reiches befürchten? Und mußte nicht, wenn sie gelang, das
Kaisertum einen halb theokratischen Charakter annehmen und
dadurch in Zwist geraten mit dem Haupte der Kirche in Rom,
dem Papst? Die Kirche suchte sich der ihr zugemuteten
Fesselung und dem Mißbrauche ihrer wichtigsten Gewalten wie
ihrer hervorragendsten Finanzen zu entziehen: es war die Ur—⸗
sache des Investiturstreites. Und als die Kirche in diesem
Kampfe gesiegt hatte, leugnete der Papst erst recht jede theo—
kratische Gewalt des Kaisers, ja die singuläre Stellung des
Kaisers in der Welt überhaupt. Es war die Ursache wie schon
früherer so jetzt neuer Kämpfe in den Zeiten der Staufer,
des luxemburgischen Kaisers Heinrich, Ludwigs des Bayern.
Und wenn auch dieser Streit im ganzen eher zu Ungunsten
des Kaisers als des Papstes ausging, so behielt doch für