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7í). Die Preisbestimimiiiíí mit Kiieksiclit auf die
letzten Foniielemeute der Kurven.
Die Grenzen des Spielraumes für die monojmlistische
Preisbestimmung erfordern noeli eine weitere
Klarstellung. Wir müssen nämlich darauf Bedacht
nehmen, dass jede Einzelkurve und daher jede Gesamnitkurve,
also auch die Kurve ABN (Eig. 68, 69
und 70), in letzter Auflösung aus lauter geradlinigen
Elementen zusammengesetzt ist, wovon wir in dem
vorliegenden Kapitel bisher abgesehen haben.
Stellen wir nun in Fig. 71a und h die Kurve
KOJ, die Kosten- und Nützliehkeitskurve des ganzen
Marktes, als polygonale, und demgemäss die Abgeleitete
E'0,r als gezahnte Linie dar, so wollen wir
dabei erinnern, dass diese Kurven aus der Kombination
von Einzelkurven hervorgehen, bei deren Aufstellung
(27) wir vorausgesetzt haben, dass jedes einzelne,
wirthseiiaftliche Individuum mit festen, von
seiner eigenen Einflussnahme unabhängigen Preisen
auch des Artikels A zu rechnen habe. Diese Voraussetzung
haben wir im vorliegenden Ka])itel hinsichtlieh
des Einen, allen übrigen gegenüberstehenden
Individuums I fallen lassen; wir müssen deshalb, wenn
wir ganz genau Vorgehen wollen, auch die Möglichkeit
offen lassen, dass Klengen, deren Verkauf oder
Ankauf für dieses Individuum beim Bestände jedes
festen Preises nicht vortheilhaft gewesen wäre, nunmehr
doch in Betracht kommen könnten. Wir stellen