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einem Werthpapiere immer der Fall ist. Das Gleiehe
gilt von einem keiner Ahniitznng unterliegenden Gehranelisartikel,
von dem hei der angenommenen Komhination
niehts hergestellt nnd aueh weder etwas verscheidet,
noch zu anderen Gegenständen verarbeitet
wird. Dass hei einem derartigen Artikel A auch = 0
ist, ohwol die vorhandenen Stücke benützt werden
mögen, rührt daher, dass dieselben zum Marktjireise
verkäuflich bleiben.
Ist A ein Artikel, der in kleinsten IViengen gekauft
wird, so ist = 0 und v„ = und ebenso
wäre pg = 0 und e„ wenn sieh hei der Produktion
von A keine verschiedenen Arheitsstadien unterscheiden
liessen und der Verkauf in kleinsten Mengen stattfände;
in den ersten vier Kajiiteln haben wir nur solche
Artikel vor Augen gehabt.
Ist A ein schon bestehendes Einzelohjekt, dessen
Besitz zu der angenommenen Kombination gehört, so
ist k„ = p„ = = Ja = 0, während a„ = 0 oder = 1
ist, je nachdem das Objekt erst zu erwerben ist
oder schon zum anfänglichen Besitz des Individuums
gehört. Ueherdies ist = 0 und = 1, wenn
das Objekt A hei seiner zu der angenommenen Kombination
gehörigen Verwendungsart in der sehliesslichen
Vermögensinventur in unveränderter Qualität
erscheint. Ist dies nicht der Fall, so ist = 1
und Sa = 0, weil wir dann in der schliesslichen Vermögensinventur
das ursprüngliche Objekt ^1 gar nicht
mehr vor uns haben, sondern ein anderes, in welches
das Objekt A durch die hetretfende, sei es, deterio-