fullscreen: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Welche Verschiedenheiten zeigt die Menge der Produktion, die 
Preisfestsetzung, die Bestimmung der Produktionskosten, z. B. der 
Arbeitslöhne! Gibt es ja noch heute selbst für die wichtigsten 
Produkte keine ganz exakte Preisstatistik! Wieviel hängt hier von 
der Einsicht, dem guten oder schlechten Willen, der Willkür, der 
Geschultheit der Schätzungsorgane, der Schätzungskommissionen 
ab. Welche kolossale Divergenzen können sich nach einzelnen 
Gegenden in der Auffassung dieser Organe, in ihrer Verläßlichkeit 
zeigen, wodurch wieder nach Gegenden große Unterschiede ent 
stehen können! Wer all dies vor Augen hält, wird sich kaum der 
allerbegründetsten Zweifel hinsichtlich des Wertes, der Brauchbarkeit 
der Katasteraufnahmen erwehren können. Und diese Bedenken 
steigert noch der Umstand, daß diese Aufnahmen Jahrzehnte in 
Anspruch nehmen, während welcher die Verhältnisse sich wesent 
lich ändern können. Nachdem beim Kataster der durchschnittliche 
Ertrag berechnet werden soll, so müssen hier die Verhältnisse 
mehrerer, vieler Jahre in Betracht gezogen werden, wobei wieder 
sehr viel davon abhängt, wieviel Jahre, welche Jahre herangezogen 
werden; denn die einzelnen Jahre zeigen ja große Unterschiede 
hinsichtlich der Größe des Ertrages, der Höhe der Preise, der 
Arbeitslöhne, des Kapitalzinses usw. Die hieraus sich ergebenden 
störenden Momente trachtet man dadurch zu beseitigen, daß man 
Jahrgänge ungewöhnlichen Charakters, namentlich solche von aus 
nahmsweise reichem oder ausnahmsweise ungünstigem Ertrag, aus 
schaltet. Aber alle diese Operationen beruhen natürlich auf der 
Voraussetzung, daß die Pflege der Statistik bereits einen solchen 
Grad der Vollkommenheit erreicht hat, daß hierfür eine verläß 
liche Statistik zur Verfügung steht, was jedoch sehr bezweifelt 
werden muß. Wie prekär und schwankend diese Daten sind, zeigt 
z. B. der Umstand, daß als in Frankreich zur entsprechenden Fest 
stellung der Grundsteuer das Bestreben danach ging, den Ertrag 
auf verläßlicherer Basis zu berechnen, einzelne diesen Betrag auf 
2 1 / 2 Milliarden schätzten, andere auf das Doppelte, 5 Milliarden, 
der Senat dagegen stellte denselben mit 2 Milliarden fest. In 
Baden sollte vor einigen Jahren die Verläßlichkeit des Ertrags 
katasters auf Grund verläßlicher Daten geprüft werden; das Er 
gebnis war aber nicht günstig, so daß der damalige Finanzminister, 
Buchenberger, die Anfertigung des Ertragskatasters nicht in Vor 
schlag brachte. 
Die Festsetzung des Steuerbetruges auf Grund des Katasters 
hat noch den Nachteil, daß die Anfertigung des Katasters, wie 
erwähnt, Jahrzehnte in Anspruch nimmt, wodurch die früher ge-
	        
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