Full text : Die Theorie des Geldes

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Capitel  IV.

ihm  nicht  sowohl  darum,  eine  gewisse  Zeit  lang
über  einen  bestimmten  Werthbetrag  zu  verfügen,  als

den  an  Kapital  fehlt,  sondern  nur  dem  Umstande,  dass  es  ihm  an
Kasse  fehlt,  resp.  dass  er  die  Waaren,  die  er  auf  Kredit  gekauft
hat,  bis  dato  noch  nicht  an  den  Mann  zu  bringen  vermochte.
Vielleicht  in  Folge  einer  Absatzstockung  oder  auch  weil  der  Ort,
wo  er  sie  auf  den  Markt  bringt,  ein  anderer  ist,  als  wo  er  sie
kaufte,  und  daher  zwischen  dem  Ankauf  und  Verkauf  von  Waaren
nothwendigerweise  eine  gewisse,  längere  oder  kürzere,  Zeit  verstreicht. ­
  Ein  Kaufmann  z.  B.  in  Calcutta  habe  Waaren  gekauft,
um  sie  in  London  wieder  zu  verkaufen.  Er  ersucht  seinen  Agenten,
einen  Banquier,  in  London  um  ein  „Gefälligkeitsaccept“,  durch
dessen  Diskontirung  in  Calcutta  er  in  den  Besitz  von  Kasse  gelangt, ­
  d.  h.  in  die  Lage  versetzt  wird,  seine  Accepte  einzulösen,
bevor  er  noch  seine  Waare  in  London  verkauft  hat.  Anders  dagegen ­
  liegt  die  Sache  bei  den  sog.  „Reitwechseln.“  Diese
verdanken  ihren  Ursprung  nicht  einem  blosen,  momentanen,  Mangel ­
  an  Kasse  sondern  einem  Mangel  an  Kapital.  Der  Reitwechsel ­
  soll  dem  betreffenden  Kaufmann  überhaupt  die  nöthigon
Mittel  zum  Kaufen  verschaffen,  nicht  ihm  blos  die  Ausführung  von
Zahlungen  ermöglichen,  bevor  sein  Kapital  flüssig  geworden.  Indess
  ist  ja  die  Diskontirung  von  Reitwechseln  kein  normales
Bankgeschäft,  sondern  vielmehr  ein  Missbrauch,  gegen  den  die
Banken  bekanntlich  auch  auf  der  Hut  zu  sein  pflegen,  da  sie
dadurch,  ohne  ihr  Wissen  und  gegen  ihren  Willen,  zum  stillen
Theilhaher  von  Spekulationen  gemacht  werden,  bei  denen  das
ganze  vorgeschossene  Kapital  verloren  gehen  kann.  Die  Banken
können  einen  derartigen  Verlust  um  so  weniger  riskiren,  als  sie
—  im  Gegensatz  zu  einem  einfachen  Geldverleiher  —  ja  wesentlich ­
  mit  fremdem,  ihnen  nur  anvertrautem,  Kapital  das  Discontogeschäft
  betreiben.
            
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