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Capitel 1.
Länder, oder auch Zeiten) oder auf den ungleichen
Werth, den verschiedene Personen (resp. ganze Plätze,
Länder oder Zeiten) auf den Besitz einer und derselben
Sache oder Güterspezies legen ; denn aller Handel will
ja grundsätzlich oder seiner Natur nach nichts anderes
als eben dieses Missverhältniss in der Vertheilung aus-
gleichen oder aus dieser Differenz im Werthe Nutzen
oder Vortheil ziehen. Dies gilt ebensowohl von dem
einfachen Kauf oder Verkauf von Waaren, wie von
dem aus Kauf und Verkauf zusammengesetzten Han
delsgewerbe, nur dass bei dem letzteren die Werthdif
ferenz, um die es sich handelt, in einer Preisdifferenz
zum Ausdrucke gelangt und sich insofern als eine ob-
jectiv messbare Grösse darstellt (auf welcher der Han
delsgewinn basirt), während sie beim einfachen Kauf
oder Verkauf nur eine psychologische Thatsache ist.
Das Geld dagegen geht — wenigstens auf dem
Waaren markt und um diesen allein handelt es sich
hier, im Gegensatz zum sog. Geldmarkt — von Hand
zu Hand nicht, weil der Eine mehr, der Andere we
niger davon besitzt oder besässe, als er bedarf oder
gebrauchen kann, oder weil der Eine einen höheren
Werth auf den Besitz desselben legt oder legen würde,
als der Andere. Denn das Geld ist, an sich genom
men oder von Haus aus, überhaupt kein Gegenstand