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Capitel III.
angelegte Kapital kann nun entweder dazu bestimmt
sein, fortdauernd, d. h. die ganze Zeit hindurch,
während dasselbe dem beireifenden Erwerbszwecke dient,
in ein und derselben, einmal gewählten. Gestalt zu verharren.
In diesem Falle ist es „stehend“ angelegt.
Oder aber es kann seine Gestalt im Verlaufe des Prozesses
wiederum zu wechseln, d. h. früher oder
später wieder in die Gestalt des Geldes zurückzukehren,
bestimmt sein, ln diesem Falle, wo das Kapital immer
von Neuem wieder die Gestalt des Geldes annimmt,
oder bald in der Gestalt des Geldes, bald in der Gestalt
der VVaare auftritt, während es im Dienste eines
bestimmten Erwerbszweckes steht, ist es „umlaufend“
angelegt.
Die Unterscheidung zwischen „umlaufend“ und „stehend“
angelegtem Kapital liegt also nicht, wie gewöhnlich
behauptet wird, darin, dass das erstere mit einem
¡Víale „verbraucht“ oder „reproducirt“, das letztere dagegen
nur „abgenutzt“ oder allmählig verbraucht oder
reproducirt würde, noch auch, wie Andere behauptet
haben, darin, dass das erstere den Besitzer wechseln
würde, während das letztere dagegen die ganze Zeit
that of commerce. Jccordin^lxi I would not say, that a railway
is fixed capital, but that capital is fixed in the railway.**