Metadata : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

1.  Kap.  Grundlegende  Begriffe  der  Volkswirtschaftslehre.  9
oder  Luxusartikeln,  von  Vermögen  oder  persönlichen  Guter»,  von  dauernd
oder  vorübergehend  brauchbaren  Gütern  dient  und  inwieweit  sie  sür  das  Wohl
der  menschlichen  Gesellschaft  Vortheilhast.  gl-ichgiltig  oder  schädlich  ist.  betrachtet
werden  kann.
Welcher  Weg  ist  da  einzuschlagen?  Das  Wort  ,unproductiv'  hat  einen
gehässigen  Beigeschmack,  und  es  sollte  nur  zur  Bezeichnung  von  Arbeiten  nutzlosen ­
  oder  schädlichen  Charakters  dienen.  In  solchen  Fällen  ist  es  aber  besser,
von  nutz  oser  oder  schädlicher  Arbeit  zu  reden;  und  ebenso  ist  es  richtiger,  von
em  us  ruck  »productive  Arbeit'  Umgang  zu  nehmen,  da  alle  berechtigte
rveit  in  gewissem  Sinne  productiv  ist.  Das  ist  z.  B.  mit  jener  der  im
verwendeten  Dienstboten  der  Fall.  Dieselbe  erzeugt  gewiste  wirt-?
  * a  1  e  àr  in  reichlichem  Maße.  Da  ist  es  vorzuziehen,  eine  andere  Untericyeidung
  zu  machen  und  der  auf  Erwerb  sich  richtenden  Arbeit  die
nrch  auf  solchen  ausgehende  entgegenzusetzen,  je  nachdem  dieselbe  auf  die
Hervorbrmgung  von  materiellen  Gütern,  von  Sachgütern,  oder  von  andern
Wem  geriet  iß.  Ga  iß  in  bee  1#  eine  fWerige  Aufgabe,  bie  Unie
bu  ziehen,  wo  die  Production  beginnt  und  der  Genuß  persönlicher  Güter  auf-G3ißoie[meßtgenügenbunb

è  9  cß  sehr  leicht,  tue  große  Mehrheit  derjenigen,  welche  arbeiten,  einer  dieser
beiden  großen  Gruppen  zuzurechnen  und  in  die  eine  alle  diejenigen  zu  versetzen ­
  welche  ,n  der  Landwirtschaft,  dem  Bergbau,  den  Fabriken  !  den  BaugeiDerben
  unb  im  &onbeI  belästigt  ßnb,  ber  anbern  aber  bie  ßeißlicßen  bk
J  / t0Bclt '  ""  und  Telegraphendiknst  ¡Beschäftigten  de»  gcwerb-J
  à'.'""  zugezahlt  werde»,  wenn  sie  bis  zu  einen,  beträchtlichen  Grade
...  C  âş  1  i eu  ^krkehr  im  Unterschied  von  dem  Vergnügungsvcrtehr  sich
q..  b"'  as  ehrpersonal  kann  als  nicht  gewerblich  thätig  bezeichnet  werden.  Tie
len  0  en  aber  müssen  zu  den  gewerblichen  Arbeitern  gerechnet  werden,  wenn
ihre  yauptthätigkeit  in  der  Herstellung  von  Erzeugnissen  besteht,  was  z.  B.  bei
en  ochen  und  .St  öd)imten,  den  Kleider  anfertigenden  Kammerjungfern  u.  f.  w.
der  Fall  ist.  Wenn  sie  hingegen  hauptsächlich'für  persönliche  Dienstleistungen
bestimmt  sind,  können  sie  nicht  dazu  gezählt  werden.
Ter  vierte  Hauptbegrist  ist  der  des  E  i  n  k  0  m  m  e  n  s.  Derselbe  hat  einen
engern  und  einen  weitern  Sinn.  Im  weitern  Sinne  bedeutet  Einkommen
asjelbe  wie  Roheinkommen,  d.  h.  den  Gesamtbetrag  an  Sachgütern,
            
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