Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtiou.

z.  B.,  viele  unserer  Spiele  und  Sportarten  fallen  nicht  unter  diesen  Begriff.
Derselbe  setzt  auch  nicht  voraus,  daß  eine  Unannehmlichkeit  damit  verbunden
ist.  Wäre  das  der  Fall,  so  würde  die  Erfüllung  mancher  Pflichten  Arbeit
sein  und  würden  andererseits  viele  zufriedene  Arbeitsleute,  nachdem  sie  den
Tag  am  Webstuhl  oder  auf  dem  Felde  zugebracht  haben,  am  Abend  nicht
sagen  können,  daß  sie  gearbeitet  hätten.  Der  Begriff  der  Arbeit  muß  vielmehr ­
  dahin  definirt  werden,  daß  darunter  eine  menschliche  Handlung  zu  verstehen ­
  ist,  deren  wesentlicher  Zweck  (finis  operis)  ein  Wut  ist,  das  nicht  in
der  Vornahme  der  Handlung  selbst  beschlossen  ist  (die  auf  einen  außer  ihr
liegenden  Zweck  gerichtet  ist  >  Roscher».  Gleichviel,  ob  der  Landmann  an  der
Beschäftigung  mit  seinem  Pfluge  oder  der  Industriearbeiter  an  seiner  Thätigkeit ­
  am  Webstuhl  Gefallen  findet  oder  nicht,  bleibt  für  den  Landmann  die
Hervorbringung  von  Nahrungsmitteln  und  für  den  Weber  die  Herstellung  von
Bekleidungsstoffen  der  Zweck  seiner  Thätigkeit.  Mag  diese  letztere  gesund  und
angenehln  sein  oder  nicht,  mag  die  Gemüthsart  des  Arbeitenden  demselben
seine  Beschäftigung  als  etwas  Liebes  erscheinen  lassen  oder  das  Gegentheil  der
Fall  sein,  dieselbe  bleibt  dennoch  stets  Arbeit'.
Unter  den  volkswirtschaftlichen  Autoren  haben  endlose  Discussionen  über
die  unterschiedlichen  Arten  der  Arbeit  und  insbesondere  über  die  Begriffe
productive  und  unproductive  Arbeit  stattgefunden.  Das  kann  nicht
wundernehmen,  weil  die  Arbeit  unter  so  verschiedenen  Gesichtspunkten  und
namentlich  von  dem  Standpunkt  aus,  inwiefern  sie  der  Vorbereitung  oder  der
Hervorbringung  des  Vergnügens,  der  Production  von  nothwendigen  Artikeln

'  Man  wolle  drei  Gesichtspunkte  im  Auge  behalten:  a)  Die  Linie  zwischen  menschlicher ­
  Thätigkeit,  die  Arbeit  ist,  und  solcher,  die  es  nicht  ist,  läßt  sich  oft  nur  schwer
ziehen.  Das  ist  aber  auch  in  andern  Fällen  ebenso.  b)  Das  Belieben  des  Handelnden
kann  in  einigen  Fällen  allerdings  den  Zweck  der  Handlung  selbständig  bestimmen.  Lo
kann  ein  mäßig  wohlhabender  Besitzer  von  Ländereien  die  Jagd  als  ein  Vergnügen
oder  als  eine  Arbeit  auffassen,  je  nachdem  er  dabei  vorwiegend  den  Sport  oder  den
aus  dem  Verkauf  des  erlegten  Wildes  sich  ergebenden  Gewinn  im  Auge  hat.  Marshalls
Definition  aber  geht  zu  weit,  da  sie  alles  vom  Belieben  deS  Handelnden  abhängen
läßt.  Dieselbe  lautet  wie  folgt:  .Arbeit  ist  eine  geistige  oder  körperliche  Thätigkeit,
die  ganz  oder  zum  Theil  mit  Rücksicht  auf  etwas  anderes  als  das  an  dieser  Thätigkeit ­
  selbst  sich  ergebende  Vergnügen  vorgenommen  wird.'  Danach  würde  also  ein  beständig ­
  von  hohen  Beweggründen  und  frommen  Intentionen  geleiteter  Mensch  im
wachen  Zustande  beständig  arbeiten,  c)  Freude  an  der  Arbeit  steht  zwar  mit  dem
Wesen  derselben  nicht  im  Widerspruch,  aber  sie  vermindert  in  hohem  Grade  die  Kosten
der  Arbeit.  Das  ist  ein  sehr  wichtiger  Gesichtspunkt  für  die  Beurtheilung  dessen,  was
zur  nationalen  Wohlfahrt  gehört.  In  Europa  und  Amerika  haben  feit  etwa  einem
Jahrhundert  unpassende  Erziehung  und  das  Umsichgreifen  irreligiöser  Gesinnung  in
weiten  Bevölkernngsschichten  das  Unbehagen  an  der  Arbeit  und  somit  die  Kosten  ihres
Lebensunterhaltes  beträchtlich  vermehrt.
            
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