Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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feits ist oft schwer zu unterscheiden. Großbetriebe werden 
vielleicht anfangs nicht als solche gegründet, entwickeln sich 
aber hierzu allmählich — manchmal während der ununter 
brochenen Dauer der Anfertigung für ein Amt — aus Klein 
betrieben. Urteile in dieser Hinsicht würden voraussichtlich 
während des oft längeren Uebergangsstadiiums von den 
verschiedenen in Betracht kommenden Stellen (Handwerks-, 
Handelskammer, Gewerbeinssiektion, Verwaltungsbehörde, 
Bekleidungsamt) verschieden ansfallen. 
Wollte man Großbetrieben höhere Bezahlung zubilligen, als 
kleinen Betrieben, so würden erstere voraussichtlich noch in viel 
höherem Maße als bisher sich über die eigene Leistungsfähigkeit 
hinaus Aufträge besorgen und an andere Stellen weiterschieben, 
ivas den beteiligten Aemtern garnicht, oder erst wenn es zu spät ist, 
bekannt wird. Bei Zubilligung von nur 25 % lohnt sich dagegen 
ein Weiterschieben der Aufträge durch mehrere Hände nicht mehr 
recht. 
Wiewohl bei den meisten Akkordtarifen, behandeln die Auf- 
tragsbcdinaungen des Amts eine größere Anzahl von nicht völlig 
sondern nur ungefähr gleichartigen Fällen einheitlich, also 
schematisch. 
Die Verschiedenartigkeit der einzelnen Fälle hinsichtlich der 
Verdieustmöglichkeit ist teils aus den vorstehend entwickelten Grün 
den, teils deshalb nicht so groß, ime manchmal angenommen wird, 
iveil Anfertigungsstellen, welche die Nähmittel auf ihre Kosten lie 
fern, oder die für die Arbeiter vorgeschriebenen. Versicherungsbei 
träge bezahlen, oder ein Teil der handwerksmäßigen Anfertigung 
— z. B. das Einrichten, oder die Knopflechanfertiguna — auf ei 
gene Kosten vorgenommen, hierfür sich, neben den 25 % entspre 
chend ans den 75 %, bezahlt machen können. 
Aus vorstehenden Erörterungen wird hergeleitet, daß die bei 
den Arbeiten oder bei den Anfertigungsstellen bestehenden Verschie 
denheiten nicht so erheblich sind, mit die Beibehaltung der so viele 
Vorteile bietenden schematischen Einteilung der Stücklöhne in
	        
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