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gehend verfügbar sind, sollen nicht auf Spar-, sondern auf ein (geringer
verzinsliches) Giro konto eingezahlt werden, z. B. die Gehaltszahlungen
der Festbesoldeten.
Die Verzinsung von Spareinlagen beginnt bei Einzahlung bis zun:
15. eines Monats mit dem 1. des nächsten Monats, bei Einzahlung in der
2. Hälfte eines Monats mit dem 15. des nächsten Monats. Die Verzinsung
läuft bis zum Tage der Rückzahlung. Der Rückzahlungsbetrag, der
ohne Kündigung auf Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist monat
lich geleistet werden darf, ist (von 300 RM, wie ihn das Gesetz vorsah) bis
Ende 1938 auf 1000 RM erhöht worden.
Ein gesunder Aufbau der Wirtschaft erfordert die Wiederherstel
lung und Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit und
Rentabilität. Gewinne sollten alle Unternehmungen mindestens in
dem Maße abwerfen, daß Kostendeckung (zu der auch Kapitalverzinsung
gehört) erfolgt; das gilt auch für die gemeinnützigen Unternehmungen.
Das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag in den Dienstleistungs
geschäften der Banken muß sich günstiger als bisher gestalten. Daher auch
die Vorschriften hinsichtlich Verzinsung der Spareinlagen, denen (im § 23)
der Satz vorangestellt ist: „Im Spargeschäft dürfen Gelder zu anderen als
den für Spareinlagen festgesetzten Zinssätzen nicht angenommen werden."
Rentabilität ist nötig, weniger zwecks Erzielung hoher Dividenden, als zur
inneren Stärkung der Banken.
6. Anborer Zahlungsverkehr
Die allgemeinwirtschaftlichen Vorteile des unbaren Zahlungsverkehrs,
der in Deutschland einen großen Umfang angenommen hat, sind allgemein
anerkannt. In dem bargeldlosen Zahlungsverkehr hat man aber auch die
Ursache für eine Reihe schwerer Störungen im deutschen Kreditverkehr
erblickt. Die Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Kreditapparates sind
in der Überspitzung des Systems, wie es sich in den Verrechnungskasten
st. S. 8) zeigte, zutage getreten und erzwangen ein Verbot dieser Ein
richtungen.
Viel erörtert wurde das Problem der Einbeziehung des Giro-
geldes i n d i e st a a t l i ch e Währungshoheit. In England fehlt
jede gesetzliche Regelung der Giralgcldfrage, und trotzdem gibt es dort kein