Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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gehend verfügbar sind, sollen nicht auf Spar-, sondern auf ein (geringer 
verzinsliches) Giro konto eingezahlt werden, z. B. die Gehaltszahlungen 
der Festbesoldeten. 
Die Verzinsung von Spareinlagen beginnt bei Einzahlung bis zun: 
15. eines Monats mit dem 1. des nächsten Monats, bei Einzahlung in der 
2. Hälfte eines Monats mit dem 15. des nächsten Monats. Die Verzinsung 
läuft bis zum Tage der Rückzahlung. Der Rückzahlungsbetrag, der 
ohne Kündigung auf Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist monat 
lich geleistet werden darf, ist (von 300 RM, wie ihn das Gesetz vorsah) bis 
Ende 1938 auf 1000 RM erhöht worden. 
Ein gesunder Aufbau der Wirtschaft erfordert die Wiederherstel 
lung und Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit und 
Rentabilität. Gewinne sollten alle Unternehmungen mindestens in 
dem Maße abwerfen, daß Kostendeckung (zu der auch Kapitalverzinsung 
gehört) erfolgt; das gilt auch für die gemeinnützigen Unternehmungen. 
Das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag in den Dienstleistungs 
geschäften der Banken muß sich günstiger als bisher gestalten. Daher auch 
die Vorschriften hinsichtlich Verzinsung der Spareinlagen, denen (im § 23) 
der Satz vorangestellt ist: „Im Spargeschäft dürfen Gelder zu anderen als 
den für Spareinlagen festgesetzten Zinssätzen nicht angenommen werden." 
Rentabilität ist nötig, weniger zwecks Erzielung hoher Dividenden, als zur 
inneren Stärkung der Banken. 
6. Anborer Zahlungsverkehr 
Die allgemeinwirtschaftlichen Vorteile des unbaren Zahlungsverkehrs, 
der in Deutschland einen großen Umfang angenommen hat, sind allgemein 
anerkannt. In dem bargeldlosen Zahlungsverkehr hat man aber auch die 
Ursache für eine Reihe schwerer Störungen im deutschen Kreditverkehr 
erblickt. Die Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Kreditapparates sind 
in der Überspitzung des Systems, wie es sich in den Verrechnungskasten 
st. S. 8) zeigte, zutage getreten und erzwangen ein Verbot dieser Ein 
richtungen. 
Viel erörtert wurde das Problem der Einbeziehung des Giro- 
geldes i n d i e st a a t l i ch e Währungshoheit. In England fehlt 
jede gesetzliche Regelung der Giralgcldfrage, und trotzdem gibt es dort kein
	        
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