Full text : Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

10  oder  eine  5  prozentige  Quote  des  Pfandbriefkapitals  dividendeberechtigt ­
  ist.  Die  hoben  Dividenden  der  Berliner  Hypothekenbanken ­
  erklären  sich  z.  B.  zum  nicht  geringen  Theil  aus  dem
Umstande,  dass  nur  eine  5  ])rozentige  Aktienbedeckung  des  Pfandbriefkapitales ­
  flir  dieselben  obligatorisch  ist.  Für  das  Gros  der
mittel-  und  süddeutschen  Banken  ist  eine  10  prozentige  Aktienbedeckung ­
  Vorschrift.  Eine  Ausnahmestellung  nehmen  u.  a.  die
Bayerische  Hypotheken-  und  Wechselbank  und  die  Rheinische  Hypothekenbank ­
  ein,  bezüglich  welcher  die  Frage  des  Pfandbriefmaxiraums
von  den  betr.  Regierungen  durch  besondere  Verfügungen  geregelt
wird.  Erstere  Bank  darf  jetzt  bis  260  Millionen  M.  Pfandbriefe
ausgeben  (bei  20  Millionen  M  eingezahltem  Aktienkapital),  letzterer
ist  ihr  Pfandbriefprivileg  im  vorigen  Jahr  auf  60  Millionen  M.  (bei
2,400,000  M.  eingezahltem  Aktienkapital)  erweitert  worden.  —
Um  die  Aktienrente  zu  erhöhen,  geben  viele  Hypothekenbanken
Pfandbriefe  mit  einem  Zinsfuss  von  4'  2  oder  gar  4  pCt.  aus,
welche  Pfandbriefe  dann  in  der  Regel  nur  unter  pari  angebracht
werden  können.  Ueber  die  Behandlung  des  dadurch  entstehenden
Kursvcrlustes  haben  die  Leitungen  der  verschiedenen  Anstalten
auch  verschiedene  Ansichten.  Manche  kürzen  einfach  die  Summe
der  in  der  Bilanz  ersichtlich  gemachten  Pfandbriefschuld  um  den
Betrag  des  Mindererlöscs  (was  offenbar  unrichtig  ist,  da  die  Tilgungssummc
  der  Schuld  auch  den  wirklichen  Betrag  der  Letzteren
darstclit),  andere  stellen  die  ausgegebenen  Pfandbriefe  al  pari
unter  die  Passiven  ein,  und  machen  das  Disagio  unter  den  Aktiven
ersichtlich;  einige  bilden  einen  Pfandbrief-Disagio-Amortisationsfond, ­
  dem  sie  alljährlich  eine,  jenem  Betrage  entsprechende
Summe  überweisen,  welcher  bei  der  Pari-Heimzahlung  der  Pfandbriefe ­
  zur  Deckung  der  Differenz  zwischen  dem  Buchwerthe  und
dem  Nominalwerthe  zugeschossen  werden  muss,  andere  scheiden
aus  dem  Gewinn  desjenigen  Jahres,  in  welchem  die  Emission  der
Pfandbriefe  unter  pari  erfolgt,  eine  Summe  aus,  deren  Zins  und
Zinseszins  liinreicht,  uni  alljährlich  den  nöthigen  Zuschuss  zur
Pfandbrief-Amortisation  al  pari  zu  liefern.  Letzterem  Modus  entsprechend ­
  besitzen  einige  Hypothekenbanken  für  jede,  unter  pari
erfolgte  Pfandbrief-Emission  einen  besonderen  Disagio-Amortisationsfond ­
  ,  dem  dann  in  der  Regel,  wie  solches  auch  seitens  der
Anhänger  anderer  Systeme  zu  geschehen  pflegt,  alljährlich  einige
Verstärkungen  zugeführt  werden,  welche  rechnerisch  nicht  nöthig
            
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