9. Kap. Der Credit.
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so??uplsche Regierung legt bei ihr die eingehobenen Staatseinnahmen an,
djx feine 3wßen Bestände in den Staatskaffen aufgehäuft werden. Um
Ģà^àsgelder vor jedem Risico zu sichern und um überhaupt eine solide
icyaftsgebarung der Bank zu garantiren, sind auch noch weitere staatliche
pristen erlassen worden.
Äa / * -Österreich-Ungarn wurde die heutige Oesterreichisch-ungarische
Gesell -österreichische Nationalbank im Jahre 1816 errichtet. Nachdem
ņj'o den verschiedenartigsten Systemen unterworfen war, sind ihre Verhält-
^Mwärtig durch das Gesetz vom Jahre 1881 folgendermaßen geordnet,
stell Eş'Şî Monopol der Banknotenemission und hat nur zwei Central-
stelle"' ''î Ņien und in Budapest, dagegen viele Filialen und sogen. Neben-
. Ņber nur den beiden Centralen ist die gegenwärtig freilich noch
Dix N şi'ŞPendirte unbedingte Verpflichtung auferlegt, die Noten einzulösen,
tzèîît / anstellen sind dazu nur so weit verpflichtet, als die ihnen zugewiesenen
õkdeckl ìo'chkn. Die Bank darf 200 Millionen Gulden metallisch nicht voll
Dtlqx Cr Ņàņ ausgeben, ohne der Regierung dafür Steuer zahlen zu müssen.
Dà .ist sie befugt, beliebig viele besteuerte Noten zur Ausgabe zu bringen.
i>nd zwei Fünftel ihres gesamten Notenumlaufs stets durch Bargeld
"nd b 0 *?" 9ebe(ft şà Die Noten lauten auf 10, 100 oder 1000 Gulden,
bis ( ^ tlnf 'st öon der Verpflichtung der Einlösung derselben gegen Bar
h ásteres aus bem folgenden Grunde befreit. Die Regierung gab in-
ês Krieges vom Jahre 1866 zu verschiedenen Malen Staatsnoten
ben i 1C - àangscurs hatten und von der Bank in Zahlung genommen wer-
siine Hütte nun die Bank bar zahlen müssen, so hätte jedermann
ìņ Staatsnoten gezahlt, während die Banknoten eingelöst
luerbcn sluè bcm Ņerkehr verschwunden wären. Dem mußte vorgebeugt
der in Unb . ş" erhielten ihre Noten Zwangscurs. der erst mit dem Abschlüsse
b. h , ollinählichem Fortschreiten begriffenen Maßregeln zur Valutaregulirung,
bob b C j. ll y "Wiederaufnahme der staatlichen Barzahlungen, aufhören wird. Tie
slvnthot oņķ tragenden Lasten sind: die Notensteuer, welche, sobald der Ge-
Äļelnb ^ Cl rmittirten Noten 200 Millionen Gulden übersteigt, mit 5 % vom
^Sten 1(19e â" zahlen ist, die Gewährung der Unverzinslichkeit für das der
libri» der Bank bewilligte Anlehcn von 80 000 000 Gulden, welches
allmählich abbezahlt wird, und die im Jahre 1887 auferlegte Ver-
Gewinn, soweit er 7 % übersteigt, mit der Regierung zu theilen,
schisi, . Italien endlich, wo erst vor kurzem der durch eine ungemein
^^^'vge Gebarung herbeigeführte Zusammenbruch der Banca Romana 1
k' c Verwaltung dieses Instituts beschaffen war, geht schon daraus her-
Legen den Bankgouverneur Bernardo Tanlongo und den Kassier Cesare