Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

betreffende  Unternehmen  in  den  Himmel  erhebt,  Scheinkäufe  dieser  Papiere  vornehmen ­
  und  so  das  Publikum  bewegen,  dieselben  um  hohen  Preis  zu  erstehen-Haben
  sie  dann  einen  schönen  Gewinn  eingeheimst,  so  ziehen  sie  sich  nach  dein
Verkauf  ihrer  Papiere  zurück  und  überlassen  das  Unternehmen  seinem  Schicksale-Natürlich
  gibt  es  verschiedene  Grade  der  Unehrlichkeit,  mit  der  bei  solchen
Vorgängen  verfahren  wird.  Manche  Unternehmungen  sind  nicht  ganz  un
gar  schwindelhafter  Natur,  aber  ihre  Bedeutung  oder  die  Chancen  ihres  Erfolges ­
  werden  entweder  bewußt,  oder  auch  weil  diejenigen,  welche  die  Einführung ­
  der  betreffenden  Werthe  auf  der  Börse  besorgen,  sich  selbst  in  şş
sionen  wiegen,  bedeutend  übertrieben.
Aber  ganz  abgesehen  von  dem  durch  den  Verkauf  derartiger  Papiere  angerichteten ­
  Schaden  wirkt  die  Börse  noch  in  einer  andern  Richtung  Nachtheil-Sie
  begünstigt  nämlich  eine  ungesunde  Neigung  zum  Speculiren  uiib  Spielen-Diese
  Neigung  bethätigt  sich  bezüglich  aller  an  der  Börse  gehandelten  Werthe,
wenn  sie  auch  bei  den  einen  in  höherem  Grade  zu  Tage  tritt  als  bei  andern-Die
  an  der  Börse  abgeschlossenen  Geschäfte  haben  nicht  alle  wirklich  die  Erwerbung ­
  oder  die  Veräußerung  von  Werthpapieren  zum  Gegenstände,  ^
großer  Theil  derselben  charakterisirt  sich  vielmehr  als  reine  Speculationskşş,
die  zum  Behufe  des  Wiederverkaufs  der  erstandenen  Werthe  zu  höherem  PE
abgeschlossen  werden.  Ein  solches  Vorgehen  bedeutet  nun  aber,  vom  ^tan
punkte  des  Nationalreichthums  aus  betrachtet,  nichts  als  einen  Verlust  an  3 el
und  Geistesthütigkeit.  So  sollte  es  denn  für  die  Speculationszweckc  vC
folgenden  Transactionen  eine  Grenze  geben,  wenn  die  betreffenden  Geschast
auch  den  wirklichen  Erwerb  von  Werthen  zum  Gegenstand  hätten.  Wie  n  *
die  Dinge  liegen,  haben  die  sogen.  Termingeschäfte,  durch  welche  fick)  ’
Kontrahenten  in  der  Art  verpflichten,  daß  der  eine  dem  andern  an  einem  1
voraus  genau  festgesetzten  Termine  eine  festgesetzte  Menge  von  WerthpapieC
zu  einem  bestimmten  Preise  zu  liefern  hat,  eine  ganz  maßlose  Ausdehnnn
gewonnen.  Es  gibt  verschiedene  Arten  derartiger  Geschäfte,  und  viele  de
selben  ähneln,  wenn  man  von  den  technischen  Formen  absieht,  einer  We  '
bei  welcher  es  sich  um  den  Preis  handelt,  den  gewisse  Werthpapiere  an  eine
gewissen  zukünftigen  Datum  haben  werden.  _
Bei  dieser  Art  von  Geschäften  sind  die  Interessenten  in  hohem  Ģra^
der  Versuchung  ausgesetzt,  eine  unerlaubte  Agiotage  zu  treiben,  d.  h  du

der

geschäftliche  Operationen,  die  mit  der  wirklichen  Sachlage,  dem  Stande
betreffenden  Unternehmungen  u.  s.  w.  in  Widerspruch  stehen,  also  z.  B.  du
eine  gesteigerte  Nachfrage  nach  werthlosen  Obligationen  oder  Actien  oder  bu
ein  ungerechtfertigtes,  tendenziös  vermehrtes  Ausgebot  werthvoller
durch  Verbreitung  falscher  Nachrichten  auf  die  Preisbildung  der  in  5 rsl
kommenden  Effecten  einzuwirken.
            
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