Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IL  Buch.  Der  Güteraustausch.

dieses  Maximum  zu  hoch  gegriffen,  so  erscheint  dadurch  der  Wucher
fanctionirt.  v,
Es  handelt  sich  also  darum,  die  goldene  Mittelstraße  einzuhalten,
diese  läßt  sich  auch  recht  wohl  ausfindig  machen.  Man  kann  nämlich
Jntereffen  der  verschiedenen  Arten  von  Darlehen,  wie  sich  dieselben  aus
Geldmärkte  stellen,  in  jedem  Handelscentrum  ohne  Schwierigkeiten  eruntte  •
Das  Wesen  des  Marktes  setzt,  wie  wir  gesehen,  voraus,  daß  sich  die  ftoF
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öffentlich  abgeschlossen  werden.  Da  nun  in  den  civilisirten  Ländern  ä  ^
auch  für  den  Geldhandel  und  den  Abschluß  von  Darlehensgeschäften  J-  a
bestehen,  so  kann  allenthalben  eine  Jury  von  Sachverständigen  gebildet  wer  '
die  annähernd  richtig  und  genau  die  für  die  verschiedenen  Darlehenssm'^
auf  den  Märkten  übliche  Höhe  des  Zinsfußes  zu  bestimmen  vermag  ,
also  darüber  Auskunft  geben  kann,  wie  hoch  sich  der  Zins  für  W ot ^ e
schulden  auf  städtischen  und  ländlichen  Grundbesitz,  für  Darlehen  gegen  *
Pfändung  sicherer  Werthpapiere,  für  binnen  einem,  drei  oder  sechs  Mona^
fällige  Wechsel,  für  unter  Verpfändung  von  Schiffsladungen  u.  bgl-  '
gegangene  Schulden  beläuft,  wobei  natürlich  stets  verlangt  werden  muß,  ^
sich  die  Angaben  nur  auf  die  ehrenhaften,  die  Gerechtigkeit  nicht  verletzen  ^
Geschäfte  beziehen.  Mit  den  Ursachen,  von  welchen  die  Höhe  des  M
einzelnen  Darlehensgruppen  üblichen  Zinsfußes  abhängig  ist,  werden  ww  ^
im  3.  Kapitel  des  III.  Buches  zu  beschäftigen  haben.  Hier  haben  wir
mit  dem  Hinweis  auf  die  Thatsache  zu  begnügen,  daß  es  recht  wohl  uw.
ist,  für  jede  Art  von  Darlehen  einen  entsprechenden  Maximalbetrag  ^
zahlenden  Zinsen  festzusetzen,  und  zwar  einen  solchen,  der  etwa^,  hö)er  .
als  der  auf  dem  Geldmarkt  wirklich  übliche.  ^
In  vielen  europäischen  Staaten  und  in  den  meisten  Einzelstaateu  ^
nordamerikanischen  Union  sind  übrigens  noch  immer  Wuchergesetze  in
Aber  dieselben  sind  vielfach  nicht  so  durchgreifend,  wie  sie  sein  sollten.
wir  auf  die  einschlägige  Gesetzgebung  der  in  wirtschaftlicher  Hinsicht  be
tendsten  Staaten  einen  kurzen  Blick.  ^
In  Großbritannien  und  Irland  wurden  diese  Gesetze  um  die  -  ^
unseres  Jahrhunderts  abgeschafft,  zum  Theil,  weil  sie  den  Anschauungen
damals  einflußreichen  Volkswirte  und  Staatsmänner,  welche  behaupteten,  ^
die  Concurren;  unter  den  Darlehensgebern  die  Ausbeutung  verhindere,^  ^
übersahen,  daß  die  Wucherer  zusammenhalten  und  in  dem  Leichtsinn  un  ^
Nothlage  der  Borgenden  ihre  Gehilfen  finden,  widersprachen,  zum  The'»  stauch, ­
  weil  die  Gesetze  in  ihrer  damaligen  Gestalt  den  veränderten  3^17^
nisten  nicht  mehr  entsprachen.  Nur  das  Gesetz  über  die  den  psoiu-  ^
verstatteten  Zinsen  besteht  noch  zu  Recht.  Dasselbe  ist  aber  wegen  ber
            
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