Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).
gerade  erst  in  den  letzten  Jahren  auf  das  erheblichste  vermehrt.  Sind  doch
Centralstelle  des  Raiffeisenschen  Genossenschaftswesens  in  Neuwied  in  den
>en  sieben  Monaten  des  Jahres  1894  über  hundert  Vereine  beigetreten,  d.  h.
err^o  9r ° 9c  ^ahl,  wie  sie  seit  dem  Bestände  dieser  Organisation  noch  nicht
̰ìcht  wurde.  Der  behufs  der  Rechtsvàtung  dieser  Vereine  bestehende
^eneral-Anwaltschaftsverband  zu  Neuwied  umfaßte  im  Jahre  1894  bereits
&  Genossenschaften,  die  neben  der  Darlehensgewährung  auch  noch  die
Ņ^einschaftliche  Besorgung  von  Futter-  und  Dungmitteln  betreiben,  und  der  von
la^d  işeņ  gegründeten  Landwirtschaftlichen  Central-Tarlehenskasse  fürTeutschent
  h  die  Vereine  die  zur  Darlehensgewährung  nöthigen  Summen
nehmen,  für  deren  Rückzahlung  an  die  Centralkasse  dann  sämtliche  Miter
  des  Vereins  solidarisch  haften,  haben  sich  ca.  1200  Vereine  angevhen.
  Dieselbe  hat  einen  sehr  beträchtlichen  jährlichen  Umsatz,  der  z.  B.
>iahre  1894  über  30  000  000  Mark  hinausgehen  mag.
Deļj^orartige  Darlehensgenossenschaften,  mögen  sie  nun  auf  dem  von  Schulzey
  vertretenen  Principe  der  unbeschränkten  Haftung  oder,  wie  in  Italien
der  in  Oesterreich,  auf  demjenigen  der  beschränkten  Haftbarkeit

a  ^urşşnsgenossensļyaşien.  mögen  |te  nun  aus  dem  von  Schulzevertretenen
  Principe  der  unbeschränkten  Haftung  oder,  wie  in  Italien
;r  m>îŞļfach  auch  in  Oesterreich,  auf  demjenigen  der  beschränkten  Ha
j-  Glieder  beruhen,  rekrutiren  sich  ganz  vorwiegend  aus  der  über  ein  ge-Spital
  verfügenden  Klaffe  der  kleinen  Producenten  und  ähnlichen  socialen
^îitor  en ‘  ^ Ìe  Şîgentlichen  Arbeiter  sind  in  weit  geringerer  Zahl  unter  ihren
vertreten.  Für  eigentliche  Arme  haben  solche  Associationen  selbstlose ­
  9  überhaupt  keine  Bedeutung.  Wie  könnten  auch  gänzlich  vermögensk+j
  eute  Hilfe  von  Vereinigungen  erhalten,  die  auf  dem  Principe  aeaeneigentlich
  Dürftigen  kann  dagegen  oftmals  durch  Darlehensgehmsià
  aus  christlicher  Liebe  geholfen  werden.  Man  kann  in  dieser
1 , bc í° nberê  auf  die  seit  dem  Ende  des  15.  Jahrhunderts  bestehenden
instin  , dl  pietà  aber  Leihhäuser  Hinweisen,  d.  h.  auf  jene  wohlthätigen

unen,  welche  Darlehen  gegen  Pfand  gewähren,  ohne  einen  Profit  an-(toüqe

 Cn  .. Un ^  ^  uatürlich  mit  dem  Bezüge  eines  bescheidenen  Interesses  bekosteņ
  \  ķoņņen,  das  desto  niedriger  sein  wird,  je  billiger  sich  die  Verwaltungswegen ­
  Cr  ^ìreffenden  Anstalt  stellen.  Eine  Anzahl  dieser  wohlthätigen  Stifso
  manchen  Armen  vor  der  Ausbeutung  gewinnsüchtiger  Pfandleiher
SW,  r f n  '  haben  sich  durch  alle  revolutionären  Stürme  hindurch  bis  auf  die
^  erhalten.
Noch  haben  wir  als  ein  Mittel  zur  Förderung  des  Volkswohlstandes
Unte t  r  ^vnsumvereine  zu  nennen.  Durch  das  Bestehen  derselben  wird  einer
Irlich  o"  àrmern  Volksklaffen  sehr  verbreiteten  Unsitte  entgegengewirkt.  Erihre
  tz^vrise  fühlen  sich  ja  Leute  in  bedrängten  Verhältnissen  leicht  versucht,
busmittel  und  sonstigen  nothwendigen  Bedürfnisse  auf  Borg  einzu-
            
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