Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I. Buch. Production und Consumtion. 
welche die wirtschaftliche Thätigkeit jemandes im Verlaufe einer bestimmten Zeit 
seinem Vermögen hinzugefügt hat, gleichviel ob der Zuwachs aus dem Ertrag 
landwirtschaftlicher, industrieller oder mercantiler Unternehmungen, in Pacht- 
und Miethzinsen verpachteter Immobilien oder Mobilien, in Gestalt von Ge 
haltsbezügen u. dgl. oder von Arzt-, Schriftsteller- und Künstlerhonorar oder 
von Löhnen vereinnahmt wird 1 . Dagegen ist unter Reineinkommen das 
Roheinkommen nach Abzug der Abnutzung, der Auslagen für Güter, die dem 
Bezieher des Einkommens als Mittel zu dessen Erzielung dienen, und der 
Miethe von Sachgütern und Arbeitskräften zu gleichen Zwecken zu verstehen. 
Unter das auf Kosten der Abnutzung zu Rechnende fällt da freilich auch, 
was Gelehrte, Künstler, Beamte und andere angestrengt Arbeitende über das 
Maß von Stärkung und Pflege des Körpers hinaus, welches andere, die 
keine aufreibende Thätigkeit entwickeln, sich angedeihen lasten, aufwenden. Da 
gegen sind die Löhne der Dienstboten, welche jemand für sein Vergnügen be- 
nöthigt, durchaus nicht zum Roheinkommen, im Gegensatz zum Reineinkommen, 
zu rechnen. Deren Zahlung ist nichts anderes als eine Art der Verwendung 
des letztern, ebenso wie das betreffs der Auslagen für den Ankauf oder die 
Miethe von Gütern, welche zum persönlichen Wohlbehagen und zum Ver 
gnügen dienen sollen, der Fall ist. 
Betreffs gewiffer Ausgaben bestehen übrigens Zweifel darüber, wohin 
sie zu rechnen sind. So werden die Steuerleistungen von vielen als zu dem 
jenigen gehörig betrachtet, was abgerechnet werden muß, um das Reineinkommen 
festzustellen, von andern aber nicht. Ebenso verhält es sich mit den gesetz 
lichen Lasten, wie mit den Alimentationspflichten u. dgl., und mit den Aus 
gaben für die technische Ausbildung, die jemand genießt oder genoffen hat. 
Es besteht also die Gefahr, beim Vergleiche verschiedener Einkommen den einen 
im Besitze eines Maßes von Annehmlichkeiten des Lebens zu glauben, über 
das er nicht verfügt, und umgekehrt die Lage eines andern als weniger günstig 
anzusehen, als es thatsächlich der Fall ist. Man muß demnach in jedem 
einzelnen Falle die verschiedenen Umstände sorgfältig abwägen. 
Marshall hat sich dafür erklärt, den Begriff des Einkommens weiter 
auszudehnen, so daß er alle neuen wirtschaftlichen Güter umfaffen und sich ins 
besondere auf die von dauernden Genußobjecten, wie von Häusern und Möbeln, 
gewährten Annehmlichkeiten erstrecken würde. Und das hat in der That viel 
1 Die Definition von Roscher (a. a. O. 306), wonach Roheinkommen .aus 
sämtlichen Gütern besteht, welche die Wirtschaft im Verlaufe z. B. eines Jahres neu 
producirt hat', ist zu eng. Wir reden von Einkommen auch der Geistlichen, der 
Professoren u. s. w. sowie von Lohneinkommen, obgleich es sich da vielfach um Ent 
schädigungen für Dienst- bezw. Arbeitsleistungen handelt, welche durchaus keine Sach 
güter produciren.
	        
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