Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

398 Ils. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Provinz erzielt wurden, sehr gute Resultate auch von den Gewerbegerichten 
erwartet werdend 
Indessen bleibt in betreff des erfolgreichen Wirkens der Gewerbegerichte 
wie der Schiedsgerichte und der Einigungsämter immerhin ein großes Be 
denken bestehen. Mit der Ausbreitung der socialistischen Lehren wird die 
Gefahr immer drohender, daß die Arbeiter so weitgehende Forderungen stellen, 
daß alle vernünftigen Einigungsversuche und Schiedssprüche scheitern müffen. 
Dieser sehr ernstlichen Gefahr können nur kräftige, auf principiell christ 
licher Grundlage aufgebaute Arbeitervereine, welche den weit ausgedehnten 
socialistischen Organisationen entschieden entgegentreten, die Spitze bieten. 
Innerhalb der einzelnen Etablissements wirken die Arbeiterausschüsse, 
welche von der Arbeiterschaft derselben statutenmäßig gewählt werden, als ihre 
Vertreter und ständige Dolmetscher ihrer Anliegen bei den Unternehmern und 
deren Vertretern, sehr günstig. Aus solchen Einrichtungen kann sich unter 
günstigen Bedingungen durch das Zusammenwirken von Vertretern der Unter 
nehmer und solchen der Arbeiter eine bis zu einer gewissen Grenze gehende 
gemeinschaftliche Regelung der Arbeitsbedingungen des betreffenden Unter 
nehmens entwickeln, wie solche in der That bereits bei einigen französischen 
Unternehmungen mit Erfolg durchgeführt worden ist. 
Was dann die Actiengesellschasten anlangt, so haben sich dieselben 
unter dem Einflüsse der technischen Fortschritte und einer förderlichen Gesetzgebung 
mächtig gehoben und insbesondere in West- und Mitteleuropa sowie in Amerika 
ungemein verbreitet. Sie erweisen sich namentlich für den Betrieb von Unter 
nehmungen, die ein gewaltiges Kapital und eine einheitliche Leitung erfordern, 
als sehr Vortheilhaft, und so befinden sich denn die Eisenbahnen und die 
Dampfschiffahrts-Unternehmungen, die Versorgung großer und mittlerer Städte 
mit Wasser, Gas und elektrischer Kraft sowie auch der Betrieb des Ver- 
sicherungs- und Bankgeschäftes vielfach in ihren Händen. Außerdem stehen 
aber auch viele industrielle, commercielle und bisweilen sogar landwirtschaft 
liche Unternehmungen im Besitze solcher Gesellschaften. Ueber den Handel mit 
Actien ist bereits im 10. Kapitel des II. Buches gesprochen worden. Daß 
von socialistischer und auch von anderer Seite gegen derartige Gesellschaften 
viel declamirt wird, ist eine bekannte Thatsache. Man hat behauptet, daß 
in allen von solchen betriebenen Unternehmungen freundliche persönliche Be 
ziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitern rein unmöglich seien, 
daß die Vertreter der Gesellschaften, mit welchen die Arbeiter in Berüh 
rung kommen, nichts als erbarmungslose Agenten und Beamte seien, welche 
i Karl Bachem, Bedeutung, Organisation und Verfahren der Gewerbegerichte, 
in .ArbeiterwohÜ 12. Jahrgang (1892), 5. u. 6. Heft, S. 75 ff.
	        
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