Die formalen Freiheiten
Seit 8 Jahren schlägt die bürgerliche und sozialdemokratische
Presse Lärm über die Beseitigung der Presse- und Versammlungs-
freiheit (für die Bourgeoisie) in der USSR. Presse- und Versamm-
lungsfreiheit, persönliche Rechte usw. sind Begriffe und Parolen, die
auf dem Papier, in den Verfassungen sehr schön aussehen! Die Dele-
gationen verglichen natürlich unsere Rechtsverhältnisse mit der bürger-
lichen Demokratie. Die Arbeiter wissen, was die Pressefreiheit in
Deutschland, England, Frankreich und Amerika bedeutet. Die Zeitungs-
trusts überschwemmen mit ihren Millionenauflagen das ganze Land,
dringen in die entferntesten Winkel, trüben das Klassenbewußtsein
der Arbeiter, infizieren sie, indem sie die Vorzüge des bürgerlichen
Systems preisen und die „schädlichen, dekonstruktiven‘“ bolsche-
wistischen Ideen an den Pranger nageln. Der Arbeiter weiß, welche
Rolle die bürgerlichen Zeitungen während der Streiks und proletarischen
Aktionen spielen. Kommen nun ihre Vertreter nach der USSR. und
sehen, daß hier keine bürgerliche Zeitung existiert, daß der Bourgeoisie
alle Druckereien genommen sind, daß die Zeitungen ausschließlich
das Interesse der Arbeiterklasse vertreten, dann bedauern sie, daß in
ihrer Heimat die „Pressefreiheit‘” besteht. Sie ziehen unsere „Un-
freiheit‘ ihrer „Freiheit‘“ vor.
Dasselbe gilt von der Versammlungsfreiheit. In Amerika existiert
sie offiziell aber nicht für alle. Auch bei uns besteht sie nicht für
alle. Wir machen daraus keinen Hehl, wir treten an die Dinge aus-
schließlich vom Klassenstandpunkt heran, kennen keine abstrakten
Wahrheiten, keine abstrakten Losungen! Alles ist bei uns vom Klassen-
geist erfüllt. Wir haben die Versammlungs- und Pressefreiheit für die
Werktätigen, die Freiheit des Wortes für die Arbeiter und Bauern.
Mögen bürgerliche Federfuchser Krokodilstränen über die persönlichen
Rechte vergießen, die Arbeiter werden sich dadurch nicht irreführen
lassen, sind sie doch genau darüber unterrichtet, daß in den demo-
kratischen Ländern ihre Klassenbrüder zu Tausenden hinter Gefängnis-
mauern schmachten, daß der ganze Apparat des bürgerlichen Staates
(Polizei, Justiz usw.) nur das eine Ziel kennt: die persönlichen Rechte
der Bourgeoisie zu schützen und sie dem Proletarier zu rauben.
In welchem Lande dürfen die Arbeiter in den Betriebs- oder
Fabrikräumen Versammlungen abhalten? In der USSR. Wo fürchtet
sich die Bourgeoisie gegen die Arbeiter ein Wort zu sagen? In
Deutschland, Frankreich, England oder in den Vereinigten Staaten?
Keineswegs. In der USSR. Die Delegationen, die in unserem Lande
auf diese einfachen Tatsachen stoßen, reagieren darauf aber nicht so
wie es die Gegner der Revolution wünschen. Die Verhältnisse in
Sowjetrußland, die man ihnen vor ihrer Reise in den düstersten Farben
schilderte, erscheinen ihnen bei näherer Betrachtung gar nicht so
fürchterlich. Die deutsche Arbeiterdelegation beantwortete z. B. das
im Organ der deutschen Sozialdemokratie, dem „Vorwärts‘, von den
Menschewisten veröffentlichte Schreiben einer „Gruppe von Arbeitern
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