Object: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt Allgemeine Lehren. he1 
ist nur der Umstand natürlich störend, daß die Zinsenlast einem 
geringeren Schuldkapital entspricht in dem einen als in dem anderen 
Lande, wenn dort z. B. der Zinsfuß 5 Prozent beträgt, hier 2 Prozent, 
oder der eine Staat al parı, der andere unter dem Nennwert das 
Anlehen kontrahiert hat, was wieder auf die Amortisation und 
Konversion zurückwirkt, da der eine Staat leichter amortisieren 
oder konvertieren kann, als der andere. Aus dem Gesagten folgt, 
daß eigentlich beide Maßstäbe notwendig sind; wollen wir die 
gegenwärtige Last kennen, so bedienen wir uns der Zinsenbeträge, 
wollen wir die zukünftige Last kennen, so bedienen wir uns der 
Kapitalbeträge. Aber auch vereint gewinnen wir mittels dieser 
Maßstäbe kein vollständiges Bild, da sie nur eine absolute Größe 
darstellen, die Größe des Kapitals und der Zinsen. Die Intensität 
der Last muß aber relativ festgestellt werden, verglichen mit der 
Kraft, die berufen ist, die Last zu tragen. Darum ist eine Ver- 
gleichung der Last mit jenen Momenten nötig, die die wirtschaft- 
liche Kraft des Staates repräsentieren und zwar: a) mit dem Volks- 
vermögen; b) mit dem Volkseinkommen; c) mit der Bevölkerungs- 
zahl; d) mit den Staatseinnahmen; e) mit den Staatsausgaben. Von 
diesen verschiedenen Schlüsseln ist jedenfalls der verläßlichste, der 
die jährliche Zinsenlast mit dem jährlichen Volkseinkommen ver- 
gleicht, wobei nur der Umstand in Betracht kommt, daß die Me- 
thoden der Statistik des Volkseinkommens ziemlich mangelhaft sind. 
Demzufolge kommen wir zu dem Resultate, daß die hier geschil- 
derten Berechnungen insgesamt angewendet werden müssen, wodurch 
wir jedenfalls den besten Einblick in die Momente erhalten, von 
welchen die absolute und relative Größe der durch die Staatsschuld 
verursachten Last abhängt. Überdies müssen die bei der Staats- 
schuld sich zeigenden periodischen Veränderungen mit Aufmerk- 
samkeit verfolgt werden, deren Zunahme und Abnahme. In Be- 
tracht kommt auch das Vermögen des Staates, dessen Aktiva, die 
produktive oder unproduktive Verwendung der Anlehen, die im 
Inlande oder Auslande erfolgte Aufnahme, die im Wert des Geldes 
erfolgten Veränderungen usw. Zu welch verschiedenen Resultaten 
die Anwendung verschiedener Schlüssel führt, sehen wir z. B. dar- 
aus, daß die englische Staatsschuldenlast von 1815—70 nur um 
8 Millionen Pfund Sterling abnahm, diese Last aber im Vergleiche 
zum jährlichen Volkseinkommen im Jahre 1815 9, im Jahre 1870 
nur 2,5 Prozent betrug. 
Jedenfalls erfordert die Feststellung der Staatsschuldenlast und 
namentlich die Vergleichung derselben unter verschiedenen Staaten 
große Vorsicht. Am besten zeigt dies der Umstand, daß in manchen 
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