Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Die Organisation der Gewerbetreibenden in Ämtern. 
sich unserer Kenntniss entziehen und die etwa, wie oben ausein 
andergesetzt, gelegen haben könnten, kamen zuerst die Handwerker 
darauf auszuscheiden und unter Betonung mehr ihrer Erwerbsinter 
essen einen vorzugsweise weltlichen Zwecken dienenden Mittelpunkt 
zu schaffen. Die Gruppirung der Gesellschaft nach den Stuben von 
Münster und Soest innerhalb der Heilig-Kreuz-Gilde mag die Vor 
stufe dieser Entwickelung gewesen sein; uns kann sie zugleich als An 
haltspunkt zur Heurtheilung der Einflüsse, denen die Bewegung unter 
lag, dienen. Die Kauf leute vollendeten alsdann zwei Jahre später 
den Process, indem sie durch selbständige Gründung einer eigenen 
Kompagnie die alte Heilig-Kreuz-Gilde sprengten. Behielt diese Neu 
gründung auch zunächst den Charakter der Muttergilde bei, so bekam 
sie doch bald einen politischen Inhalt und so werden sich seit 1352 
die beiden die Bürgerschaft repräsentirenden Korporationen neben 
dem Rathe, dessen Entstehung und Ausbildung von dieser Bewegung 
unabhängig war, allmählig zur sogenannten grossen und kleinen 
Gilde entwickelt haben. 
Dass die Bildung von Handwerksämtern im dreizehnten Jahr 
hundert bereits weit gediehen war, ist kaum glaublich. Wenn 
Bunge für diese Zeit annimmt \ dass Niemand ein Handwerk in 
der Stadt treiben durfte, der die (Gesellschaft der Amtleute nicht 
erworben, d. h. ein Mitglied des betreffenden Amts geworden war, 
so scheint mir das verfrüht. Es widerspricht unseren Vorstellungen 
über die Unfertigkeit dieser Epoche zu glauben, dass der Zunft 
zwang damals herrschte, zumal er in Deutschland in dieser Zeit 
keineswegs überall vorkam', und in dänischen Städten ebenfalls 
eine kaum beschränkte Gewerbefreiheit bestand». Selbst im vier 
zehnten Jahrhundert lassen sich in deutschen Städten Gewerbe 
nachweisen, die nicht zu einer zünftigen Organisation gelangt sind'. 
Vermuthlich war man am Ende des dreizehnten Jahrhunderts m 
Riga kaum erst über den Versuch sich in verschiedenen Korpora 
tionen zu organisiren herausgekommen, und wenn der Zunftzwang 
wirklich zum Gesetze erhoben worden war, so nahm man es mit 
seiner Durchführung gewiss nicht genau. 
Es haben sich denn auch in Riga Statuten bestehender Hand 
werksämter erst aus der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts 
1 Die Stadt Riga, S. 139. 
2 Stieda, Enstehung des Zunftwesens, S. 85. 
S Hegel, a. a. O. i, S. 203. * 
» Bücher, a. a. O. 1, S. 129.
	        
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