Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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gçy  Die  Organisation  der  Ge\ver»)etreibendcn  in  Ämtern.
und  erklärte  sich  vermuthlich  officiell  als  den  Mittelpunkt  aller
Handwerksämter.  Eine  derartige  Zusammenfassung  war  in  den
westfälischen  Städten  Dortmund,  Münster  und  Soest  üblich»  und
es  liegt  nahe,  dass  man  in  Riga,  wo  man  über  diese  Zustände
genau  unterrichtet  sein  musste,  in  dem  Maasse  als  die  Handwerksämter ­
  sich  während  des  dreizehnten  Jahrhunderts  entwickelt  hatten,
eine  ähnliche  Organisation  für  zweckmässig  hielt.  Vielleicht  wollte
man  auch  dem  (Gedanken  Ausdruck  verleihen,  dass  es  für  Handwerker ­
  nur  eine  Gilde  gab  und  die  Begründung  zahlreicher  einzelner ­
  Genossenschaften  einschränken.
Welchen  Beweggrund  immer  die  Handwerker  für  ihr  \'orgehen
gehabt  haben  mochten,  zwei  Jahre  später,  im  Jahre  1354,  schufen
auch  die  Kaufleute  einen  derartigen  Mittelpunkt  für  ihre  Berufsangehörigen, ­
  der  den  Gegensatz  zur  bereits  bestehenden  Handwerker-Vereinigung ­
  deutlich  bekundete,  indem  er  Handwerker  von
der  Aufnahme  grundsätzlich  ausschloss.  Das  Vorbild  für  diese
Kaufmannsgilde  scheint  nicht  in  der  in  englischen  oder  m  manchen
deutschen  Städten,  wie  (iöttingen,  Höxter,  Köln,  nachgewiesenen
Kaufmannsgilde  gesucht  werden  zu  sollen.  Jene  Gilden  hatten  ein
Handelsmonopol,  das  ausschliessliche  Recht  die  Kaufmannschaft  zu
betreiben  2.  In  Höxter  z.  B.  wurden  zwei  Gruppen  von  Kaufmannschaft ­
  unterschieden.  Die  eine  hatte  das  Recht  des  Gewandschnittes,
die  andere  den  Handel  mit  Leinenwaaren  und  Holzasche».  Von
alledem  ist  in  der  rigischen  Kaufmannsgilde  keine  Spur.  Sie
bietet  vielmehr  das  Beispiel  der  gewöhnlichen  Gildeverfassung  m
dem  oben  charakterisirten  Sinne.  Es  handelt  sich  nicht  um  die
Pflege  von  Erwerbsinteressen,  sondern  um  Regeln  für  die  Pflege
der  Geselligkeit,  des  wohlanständigen  Zusammenlebens,  der  Trinkgelage, ­
  der  Begräbnisse  und  des  Seelenheils.  Der  Schrägen  der  I
neuen  Vereinigung  ist  wesentlich  unter  Zugrundelegung  des  Schrägen
der  Heilig-Kreuz-Gilde  abgefasst  und  stimmt  in  vielen  Punkten
wörtlich  mit  ihm  überein.  Auf  diese  Weise  scheint  die  rigische
Kaufmannsgilde  eine  ähnliche  Einrichtung  geworden  zu  sein,  wie
die  im  (iebiete  der  Hanse  üblichen  Genossenschaften  von  Kaufleuten ­
  im  Auslande.  Die  Sachsengilde  zu  Lund  vom  Jahre  1264.
die  Genossenschaft  der  deutschen  Kaufleute  zu  Einbogen  v  ont
Jahre  1329  u.  a.  m.  können  dafür  als  Beispiel  angezogen  werden,

ii

t  Hegel,  a.  a.  O.  2,  S.  361—388.
2  Hegel,  a.  a.  O.  2,  S.  511,  512.
3  Hegel,  a.  a.  O.  2,  S.  394,  395.
            
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