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gçy Die Organisation der Ge\ver»)etreibendcn in Ämtern.
und erklärte sich vermuthlich officiell als den Mittelpunkt aller
Handwerksämter. Eine derartige Zusammenfassung war in den
westfälischen Städten Dortmund, Münster und Soest üblich» und
es liegt nahe, dass man in Riga, wo man über diese Zustände
genau unterrichtet sein musste, in dem Maasse als die Handwerksämter
sich während des dreizehnten Jahrhunderts entwickelt hatten,
eine ähnliche Organisation für zweckmässig hielt. Vielleicht wollte
man auch dem (Gedanken Ausdruck verleihen, dass es für Handwerker
nur eine Gilde gab und die Begründung zahlreicher einzelner
Genossenschaften einschränken.
Welchen Beweggrund immer die Handwerker für ihr \'orgehen
gehabt haben mochten, zwei Jahre später, im Jahre 1354, schufen
auch die Kaufleute einen derartigen Mittelpunkt für ihre Berufsangehörigen,
der den Gegensatz zur bereits bestehenden Handwerker-Vereinigung
deutlich bekundete, indem er Handwerker von
der Aufnahme grundsätzlich ausschloss. Das Vorbild für diese
Kaufmannsgilde scheint nicht in der in englischen oder m manchen
deutschen Städten, wie (iöttingen, Höxter, Köln, nachgewiesenen
Kaufmannsgilde gesucht werden zu sollen. Jene Gilden hatten ein
Handelsmonopol, das ausschliessliche Recht die Kaufmannschaft zu
betreiben 2. In Höxter z. B. wurden zwei Gruppen von Kaufmannschaft
unterschieden. Die eine hatte das Recht des Gewandschnittes,
die andere den Handel mit Leinenwaaren und Holzasche». Von
alledem ist in der rigischen Kaufmannsgilde keine Spur. Sie
bietet vielmehr das Beispiel der gewöhnlichen Gildeverfassung m
dem oben charakterisirten Sinne. Es handelt sich nicht um die
Pflege von Erwerbsinteressen, sondern um Regeln für die Pflege
der Geselligkeit, des wohlanständigen Zusammenlebens, der Trinkgelage,
der Begräbnisse und des Seelenheils. Der Schrägen der I
neuen Vereinigung ist wesentlich unter Zugrundelegung des Schrägen
der Heilig-Kreuz-Gilde abgefasst und stimmt in vielen Punkten
wörtlich mit ihm überein. Auf diese Weise scheint die rigische
Kaufmannsgilde eine ähnliche Einrichtung geworden zu sein, wie
die im (iebiete der Hanse üblichen Genossenschaften von Kaufleuten
im Auslande. Die Sachsengilde zu Lund vom Jahre 1264.
die Genossenschaft der deutschen Kaufleute zu Einbogen v ont
Jahre 1329 u. a. m. können dafür als Beispiel angezogen werden,
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t Hegel, a. a. O. 2, S. 361—388.
2 Hegel, a. a. O. 2, S. 511, 512.
3 Hegel, a. a. O. 2, S. 394, 395.