Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
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Sich ein ernsthaftes Streben der Handwerker den an sie zu stellenden
Anforderungen gerecht zu werden, aber sie vergessen die Wahrung
•hrer eigenen Interessen nicht. Es soll nicht versäumt werden das
Meisterstück von dem zum Eintritt in das Amt sich meldenden
Gesellen zu fordern. Die „mutliwilligen“ Montage der Gesellen
Werden thunlichst beseitigt. Jeder verj'ubelte Arbeitstag bedingt
^*ne Strafe von 6 Ferdingen. Die eingesammelten Monatsbeiträge
tollen ,^dem amte zum besten^ auf bewahrt, die Gelegenheit zum
Prunke nicht mehr so häufig wahrgenommen werden. Auch
''"ii’d ein Missbrauch abgestellt, der sich wunderlich genug aus-
•^immt. Bei Klagen nämlich der Konsumenten über die Weber
niussten diese für zu geringes Gewicht oder ungenügende Güte
Leinwand Geldstrafen zahlen. Das scheint nun in der Art
S^schehen zu sein, dass Alle für Einen einstanden, und die betreffende
^umme aus der gemeinschaftlichen Kasse genommen wurde. Fortan
das verboten, und jeder sollte den Schaden, den er verursacht
^^tte, aus eigener Tasche decken.
Trotz dieser Schattenseiten, die die Verfassung allmählig auf-
standen die Handwerker gerade während dieser Periode un-
^''^eifelhaft auf der Höhe ihrer Leistungsfähigkeit. Sie waren behäbig,
•hre Ämter zahlreich besetzt und angesehen. Mehrere derselben
^^^chten es zu eigenem Immobilienbesitz, viele von ihnen hatten
^Gmde Baulichkeiten belieben. Ein Haus der Knochenhauer, belegen
^ ^er Rederstrasse, und doch wohl als ein Amtshaus, in dem sie ihre
^rsammlungen abzuhalten pflegten, zu verstehen, wird seit i434
*^fchgewiesen h Ob es identisch mit den „twe klene olde huse“,
die Knochenhauer im Jahre 1531 verkauften*, bleibe dahinge-
'^Hlt. Ein „Hms, dat den goltsmeden tohort'^ kommt i453 vor*,
gerade das Amt der Goldschmiede verlieb wiederholt Geld
Häuser in der Stadt\ Die Häuser beider genannten Ämter
^fanden sich in der Nähe der St. Jakobikirche*. Die Schneider
^•■•iauten sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein Amtshaus *, zu
^ssen Kosten jeder neu eintretende Meister 10 Mark zu geben
'"^'■pflichtet war; dasselbe lag in der Nähe der St. Johanniskirche’.
Napiersky, Erbeb. I, <>983, 1046; II, 237.
Napiersky, Erbeb. II, 626.
Napiersky, Erbeb. I, 895.
^ Stieda, Halt. Monatsschr. 35, S. 125.
i^unge, Stadt Riga, S. 162.
** S. unten II. Thcil Nr. 85. Hoclid. Übers, d. Schragens v. 1402, Art. g.
Napiersky, Erbeb. II, 1465.