Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.

Vogt  gesucht  werden,  sondern  man  ist  verpflichtet  sich  an  den
Ältermann  zu  wenden,  und  nur  wenn  diesem  die  friedliche  Aussöhnung ­
  nicht  gelingt,  ist  der  Recurs  an  die  Amtsherren  gestattet.
Der  Wittwe  eines  gestorbenen  Genossen  wird  das  Recht  eingeräumt ­
  den  Betrieb  fortsetzen  zu  dürfen,  so  lange  bis  sie  sich  auf  s
Neue  etwa  vermählt.
Hinter  diesen  Bestimmungen  tritt  die  Regelung  der  geselligen
Beziehungen  auf  den  Zusammenkünften  zurück.  Mit  der  Reformation
haben  die  geistlichen  Genossenschaften  ihre  Bedeutung  verloren,
und  die  Versammlungen,  von  denen  nunmehr  die  Rede  ist,  und  die
Keiner  versäumen  darf,  werden  lediglich  zur  Verhandlung  gewerblicher ­
  Interessenfragen  gedient  haben.  Festgehalten  ist  die  Unterstützung ­
  verarmter  und  erkrankter  (Genossen.  Alle  vier  Wochen
wird  eine  Büchse  umgetragen,  in  die  jeder  Meister  und  Geselle
einen  Schilling  legen  soll,  ,,darmede  sul  7Hen  im  falle,  so  einer  not'
dürftig  werde^  demstilven  to  hulpe  kome^i''''.
So  erscheint  denn  zwischen  den  beiden  Schrägen  ein  geradezu
greifbarer  Unterschied.  Das  Riga  von  145^  zeigt  ein  wesentlich
anderes  (Besicht  als  das  von  1544.  ln  dem  Riga  des  fünfzehnten
Jahrhunderts  verdiente  man  reichlich  und  lebte  becjuem.  jeder
hatte  ein  genügendes  Einkommen  und  Raum  genug  sich  zu  bewegen-Keiner
  sah  scheel  auf  den  Anderen,  und  die  der  Produktion  gezogenen ­
  Grenzen  waren  weit  bemessen.  Hundert  Jahre  später  macht
sich  eine  entgegengesetzte  Strömung  geltend.  Offenbar  hat  trotz
Zunahme  der  Bevölkerung,  die  man  annehmen,  wenn  auch  nicht
beweisen  kann,  die  gleichmässige  Fortentwickelung  des  Gewerbewesens ­
  durch  Krieg  und  sonstige  Unruhen  gelitten.  Somit  wünscht
man  die  Produktion  zu  verringern,  um  die  Preise  halten  zu  können,
die  Zahl  der  Bewerber  einzuengen  und  durch  verschiedenes  ökonomisch-technisches ­
  Detail  die  Absatzfähigkeit  der  Erzeugnisse  zti
verbessern.  Augenansehnlich  ist  das  Fortkommen  des  Einzelnen
erschwert;  der  Zutritt  zum  Amte  ist  nicht  so  leicht  wie  früher  un^
die  Ausübung  des  Gewerbes  bleibt  einer  kleinen  Zahl  privilegirtef
Meister  Vorbehalten.
Theilweise  können  diese  (àrundsâtze  nur  gebilligt  werden,
sie  im  Interesse  des  Publikums  lagen,  theilweise  aber  offenbaren
sie  die  Selbstsucht  der  Handwerker,  die  in  folgenden  Jahrhunderten
noch  üppigere  Blüthen  trieb.  Diesen  Charakter  trägt  auch
Genehmigung,  die  der  Rath  der  von  den  Leinewebern  erbetenen
Veränderung  ihres  Schragens  am  14.  Juni  1588  ertheilte.  Es  zeig*
            
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