Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.

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Zurufen.  In  Dorpat  wurde  dadurch  gelegentlich  ein  grosser  Skandal
Veranlasst.  Eines  Kürschners  Töchterlein,  das  gleich  der  Tochter
eines  Kaufmanns  geschmückt,  zur  Kirche  ging,  wurde  im  Aufträge
^es  Raths  von  einigen  Stadtknechten  ergriffen  und  „ihres  Schmuckes
v^or  aller  Welt  beraubet  und  beschämt“.  Zur  Beilegung  derartiger
Zwistigkeiten  ordnete  Meister  von  Plettenberg  einige  Adlige  ab,
denen  es  in  der  That  gelang  ein  friedliches  Einvernehmen  herzu-^^Gllen.
  Jedoch  nur  äusserlich,  denn,  wie  Küssow  bemerkt,  „so  ist  der
^^te  (iroll  bei  denen  vom  Adel  und  den  Bürgern  und  bei  den  Kauf-^^uten
  und  Handwerkern  allewege  geblieben  und  hat  sich  täglich
vermehrt,  bis  dass  der  grosse  Weihe  über  sie  alle  geflogen  hat“.
^^ei  den  Schilderungen,  die  Küssow  von  der  Üppigkeit  der
^ochzeitsfeiern  und  Kindtaufen  entwirft,  ist  zwar  nur  von  Adeligen
^J*d  Kaufleuten,  nicht  auch  von  Handwerkern  die  Rede.  Aber
^’cherlich  standen  diese  in  ihrer  Art  den  (Genannten  nicht  nach,
^nd  wenn  Küssow  sagt':  „die  Bürger  und  die  Kaufleute  in  den
‘Städten  haben  sich  des  Überflusses,  der  Hoffahrt,  Pracht  und
^^ahlerei  auch  nicht  wenig  befleissigt“,  so  wird  er  dabei  an  die
Handwerker  gleichfalls  gedacht  haben,  die  ja  zu  den  Bürgersleuten
S^hören.  Aus  seinen  Worten:  „wenn  Mancher  das  Silber  und
^old  haben  möchte,  was  eines  gemeinen  Bürgers  Frau  und  Tochter
'*1  der  Zeit  auf  der  Hochzeit  getragen  hat,  so  könnte  er  einen
^'^mlichen  Handel  und  Wandel  damit  wohl  führen  und  sich  sammt
^^>nem  Weibe  und  Kinde  billigermaassen  damit  wohl  ernähren“,
'''■'■d  man  entnehmen  dürfen,  dass  in  gewissen  Handwerkerkreisen
Wohlstand  ein  grosser  war  und  ihnen  jenen  getadelten  Prunk
ermöglichte.  Die  behäbige  Lage  des  Handwerkerstandes  führte
Einzelnen  darauf,  es  auch  in  geschäftlicher  Beziehung  den  Kaufeuten
  gleich  zu  thun,  was  diese  ihnen  selbstverständlich  gewehrt
'^'ssen  wollten.  Ein  Handwerksmann  sollte  in  Reval  weder  in
ill'll  Hafen  noch  vor  der  Pforte  etwas  kaufen  dürfen  und  übermit
  einem  fremden  und  reisenden  Kaufmanne  keinen  Verkehr
j^^‘^gen.  So  bestimmte  eine  Verordnung,  der  die  (iewerbetrei-^'^den
  sich  nicht  fügen  wollten,  während  in  den  maassgebenden
^reisen  man  durchaus  nicht  geneigt  war  den  Handwerkern  den
/^trieb  von  kaufmännischen  (ieschäften  zuzugestehen,  denn  „ein
Solde  und  muste  sich  io  vor  allen  dingen  ahn  siner  vocation
^^tigen  laten^‘.  Bei  diesen  auf  einander  prallenden  Gegensätzen
ïï^^te  man  in  Reval  nichts  besseres  zu  thun  als  sich  nach  Lübeck

a.  O.,  S.  80,  81.
            
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