Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.

ZU  wenden,  dessen  Einrichtungen  den  Livländern  so  oft  als  nachahmenswerthe
  vorschwebten,  um  zu  erkunden,  ob  den  dortigen
Handwerksämtern  das  Recht  zustehe  Handel  zu  treiben.  Das  hierauf
bezügliche  Schreiben  des  Revaler  Raths  datirt  vom  17.  Juli  1545''
die  Antwort  des  Lübecker  Raths  liegt  einstweilen  nicht  vor.  Wie
sie  indess  ausgefallen  sein  wird,  kann  man  sich  denken.  Abgesehen
von  vereinzelten  Fällen,  ist  der  Cirundsatz,  dass  Handwerk  und
Handel  getrennt  seien,  in  Lübeck  immer  anerkannt  und  aufrecht
erhalten  worden,  so  dass  es  den  Handwerkern  nicht  zustand  einen
andern  Handel  zu  treiben  als  den,  der  eine  nothwendige  Folge
ihres  (Gewerbes  war  Ihre  Handelsbefugnisse  beschränkten  sich  j
darauf,  dass  sie  Arbeitsmaterial  einkaufen  und  die  verfertigten
Gegenstände  verkaufen  durften.  An  diesen  (Grundsätzen  hat  man
auch  in  Livland  festgehalten,  und  so  lange  die  Zunftverfassung
herrschte,  konnte  ein  Handwerker  nicht  zugleich  Kaufmann  sein-Endlich
  ist  diese  Periode  diejenige,  in  der  die  Handwerksämter  1
je  mehr  und  mehr  Einfluss  auf  die  Stadtverwaltung  auszuüben  |
beginnen.  Riga  war  als  Handelsstadt  gegründet  worden»  und  verdankte ­
  sein  Aufblühen  und  Erstarken  der  Entwickelung  der  bürgerlichen ­
  (Gewerbe.  Das  Übergewicht  der  Handel  und  (Gewerbe  treibenden ­
  Bürger  über  die  anderen  sowohl  an  Zahl  als  an  Reichthum
wuchs  immer  mehr,  und  so  bereitete  sich  denn  ganz  allmählich  der
Übergang  zu  der  eigenthümlichen  (Gilde-Verfassung  vor.
Diese  besteht  in  der  grossen  Gilde  oder  der  Vereinigung  der
Kaufleute  und  der  kleinen  oder  St.  Johannis-(Gilde  als  dem  Mittelpunkt ­
  der  verschiedenen  Handwerksämter.  Nicht  alle  Ämter  g^'
hörten  zur  kleinen  oder  St.  Johannis-Gilde.  Das  (Goldschmiede
gewerbe  war  in  der  grossen  Gilde  vertreten.  Die  Korporationen
der  Hilfsgewerbe  des  Handels,  wie  Bierträger,  Salzträger,  Ligge'"’
Hanfschwinger  zählten  wohl  so  wenig  zur  kleinen  (lilde  als  dm
späteren  undeutschen  Ämter.  Gegen  Ende  des  17.  Jahrhunderts
scheint  die  Idee  aufgetaucht  zu  sein  die  letzteren  ebenfalls  in  dcU
Verband  der  kleinen  (Gilde  einzureihen.  Der  Entwurf  einer  Polizze
Ordnung  der  königlichen  Stadt  Riga  vom  Jahre  1674  nennt  Fischet*'
Bier-  und  Salzträger,  Ligger  u.  s.  w.  unter  den  aufzunehmendett
Ämtern^.  Doch  ist  daraus  nichts  geworden.  Das  Amt  der  Stadt
t  Stieda,  Beiträge  z.  Kunde  E.  L.  K.  4,  S.  123.
2  Wehrmann,  a.  a.  O.,  S.  104.
3  Keussler,  a.  a.  O.,  S.  27.
4  Matthias  Gosiers  Collectaneenbuch  in  der  rig.  Stadtbibliothek.
            
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