Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
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gediehen, obwohl ihre Verfassungsverhältnisse sich nach dem Muster
^igas richteten, weniger
In gewerblicher Beziehung hatte die schwedische Bestätigung
^er städtischen Privilegien vorgesehen, dass zur Beförderung der
Handwerke nicht allein diejenigen, so bereits mit Amtsgerechtigkeit
^nd Schrägen versehen, bei dem Cîebrauche derselben zu schützen
'^ären, sondern auch die übrigen Handwerke gleichergestalt mit nütz-
^•chen Schrägen und guten Ordnungen zu versehen seien und alle
Ilöhnhaserei und Fuscherei abgeschafft werde. Daher steht das
D* Jahrhundert unter der Herrschaft eines übermässig sich aus-
^(^hnenden Zunftzwanges. Wie die nachstehenden Verzeichnisse
Ausweisen, nimmt die gewerbliche Thätigkeit gegen das sechszehnte
Jahrhundert zu. Es haben sich aus dem 17. Jahrhundert die Schrägen
Ip^gender, in den früheren Jahrhunderten noch nicht nachgewiesener
^•^ter in Riga erhalten :
1619: Sattler;
1625: Fuhrleute;
1630: Buchbinder;
1633' Rademacher oder Stellmacher;
1637: Drechsler;
1638: Kunstmahler;
1641: Töpfer;
1645: Zinn- und Kannengiesser;
1648: Schwarz- und Weissriemer;
1665: Reepschläger;
1668: Vier (iewerbe (Nadler, Kupferschmiede, Glocken-
giesser, (iürtler);
1682: Klempner und Blechschläger;
1685: Müller;
1685: Seidenstricker und Knopfmacher;
1685: Loosbecker;
1688: Corduanbereiter;
1688: Knochenhauer;
i6(;3: Büchsenschäfter;
1699: Posementenmacher.
^ . I^Inter der Annahme, dass die Ämter, von deren Bestand wir
"^her erfuhren, sich weiterhin erhalten haben, würden zu den
Korporationen am Ende des sechszehnten Jahrhunderts die eben
gemachten, mit Ausnahme der huhrleute, 18 hinzukommen,
Rckardt, a. a. O., S. 71 u. 73.