Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u, die Reformbestrebungen. i yg 
^umme Geldes unter einem leidlichen Vorwände abnehmen zu 
können. Übrigens scheinen die vorstehend genannten Beträge 
•lur Minimalangaben zu sein, denn wie in dem Entwürfe der Raths- 
Verordnung sub C gesagt ist, waren die Unkosten bei einzelnen 
-^rntern bis auf 100 und mehr Rthlr. gestiegen. 
Neben den hohen Eintrittsgeldern wurde zweitens als Übel- 
stand die lange Dauer der sogen. Muth- oder Eindienungszeit an- 
S^sehen. Es war die Periode, die jeder Geselle, der sich zur 
Erlangung des Meisterrechts meldete, bei einem rigischen Meister 
^'^gebracht haben musste. Sie war auf 2, 3 und mehr Jahre ange- 
®^tzt. Drittens drückte die Geschlossenheit der Ämter, eine Ein- 
'"Achtung, bei welcher nur eine bestimmte Anzahl Meister zugelassen 
und jeder neu sich Meldende auf eine Vakanz warten musste, 
^ke Seinem Gesuch Gehör geschenkt werden konnte. In diesen 
Umständen lag es vornehmlich begründet, dass während die 
grosse Gilde zunahm, die kleine Gilde nicht erheblich wachsen 
"^llte. Die Verbesserungsvorschläge mussten sich demnach zu- 
'^ächst auf diese Punkte richten. Der Verfasser des sub A mitge- 
^keilten Gutachtens thut dies in ausführlicher Weise und hat eine 
General-Zunft-Ordnung ausgearbeitet, wenngleich dieselbe auch 
krineswegs in der vorstehenden Gestalt zur \ eröfifentlichung be- 
^^immt gewesen sein dürfte. Leider hat sich der zweite 1 heil des 
^^nuskripts nicht erhalten, doch sind jedenfalls die Hauptpunkte 
Reformation schon im ersten Theile behandelt. Die beiden 
^twürfe zu den Rathsverordnungen fassen sich ungleich kürzer 
^nd regeln eigentlich nur die Eintrittsbedingu'igen. Alle drei 
^chriftstücke sind sich darin einig, dass das Zunftwesen erhalten 
^^^iben müsse und es nur auf Abstellung der Missbräuche ankommen 
Zu einer radikalen das Bestehen der Ämter angreifenden 
^^assregel hat man sich damals in Riga noch nicht aufzuschwingen 
^^rmocht. Der Verfasser des Gutachtens A spricht sich dahin aus, 
die JzV? aTzg 
^^neiner Ehrbarkeit, der Jungen-Lehre, der Gesellen Gebühr und 
^^rken hoch nöthig“. Die Verordnung C aber hält es nicht 
Unzeitgemäss neue Schrägen zu errichten. Denjenigen Hand- 
^^^'kern, die in Riga noch kein Amt bilden, sondern sich zu Ämtern 
ändern Städten halten, erbietet sich der Rath eigene Artikel zu 
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