Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.

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Herz  gelegt  zur  Vermeidung  aller  unnöthigen  Unkosten  das  lästige
Und  weitläufige  Prozessiren  zu  unterlassen.
Endlich  beschäftigte  sich  das  Gutachten  mit  Erwägung  derjenigen ­
  Maassregeln,  die  erlassen  werden  müssten,  um  die  Aus-Ehrung
  der  Reformation  zu  sichern.  Man  hielt  die  Veröffentlichung
^Gr  ganzen  neuen  Verordnung  und  eines  besonderen  an  die  deutschen
Gesellen  sich  wendenden  Plakats  für  nothwendig.  Man  erkannte
dass  man  nur  durch  Zuzug  aus  Deutschland  bestehen  konnte
^nd  wollte  demgemäss  den  jungen  Leuten  mittheilen,  dass  die
Niederlassung  als  Meister  in  Riga  nicht  mehr  so  kostspielig  wie
früher  sei.  Daher  wurde  ein  förmlicher  Entwurf  des  Inhalts  dieses
^iakats,  das  natürlich  nur  die  uns  schon  bekannten  Thatsachen
^ufweist,  aufgesetzt  (Kap.  7).  Weiter  aber  sollte  unter  dem  Vorsitze ­
  des  Oberamtsherrn  aus  Amtsmeistern  und  Inspektoren  der
Nirchenordnung  ein  Ausschuss  (consilium)  gebildet  werden,  der
^frrteljährlich  drei  Tage  Sitzungen  halten  und  die  Ämter  beaufsichtigen ­
  musste.  Jedes  Amt  sollte  ihm  vierteljährlich  eine  Statistik ­
  der  neu  aufgenommenen  und  der  freigesprochenen  Lehrlinge,
die  Meisterschaft  fordernden  Gesellen  und  der  seit  einem  bezw.
®^it  zwei  Jahren  bereits  thätigen  Meister  vorlegen.  Die  Rollen
Sollten  vom  Amtsnotar  in  Bücher  abgeschrieben  werden  und
Schliesslich  wurden  Älterleute  und  Beisitzer  ermahnt  ihre  Pflicht
thun.
Lässt  sich  diesem  Gutachten  nachrühmen,  dass  es  mit  entschiedenem ­
  Wohlwollen  die  Verhältnisse  der  Handwerker  behandelnd,
ihre  Niederlassung  zu  erleichtern  bestrebt  ist,  ohne  die  städtischen
Eteressen,  insbesondere  den  städtischen  Seckel  zu  beeinträchtigen,
gehen  die  beiden  anderen  Entwürfe  in  dieser  Richtung  noch
y^iter.  Bedeutend  kürzer  gehalten,  fassen  sie  nur  den  einen  Punkt
Auge,  auf  alle  thunliche  Weise  den  jungen  Gesellen  die  Nieder-^^ssung
  als  Meister  zu  ermöglichen,  ohne  grossen  Aufwand  an
^^arem  Gelde  und  Überwindung  weitläufiger  Bestimmungen.
.  Der  Entwurf  B  regelt  die  Bedingungen,  unter  denen  ein  Gesell
Higa  Meister  werden  konnte,  wie  folgt.  Er  verlangt  einen  Geburts-Lehrbrief,
  eine  a-gjährige  Wanderschaft  oder  Gesellenzeit,
der  ein  Jahr  in  Riga  bei  einem  dortigen  Meister  zugebracht
musste,  und  die  Anfertigung  eines  Meisterstücks.  Bei  der
Meldung  musste  ein  Thaler  entrichtet  und  dann  das  Meisterstück,
ein  leicht  verkäuflicher  Gegenstand  sein  sollte,  innerhalb  dreier
^^nate  angefertigt  werden.  Die  während  der  Dauer  der  Arbeit
            
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