Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.

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üblichen  mit  Schmausen  und  Trünken  verknüpften  Beschauungen
des  Meisterstücks  seitens  der  Älterleute  und  Beisitzer  fielen  weg,
und  an  Bussen  für  kleinere  Fehler  eines  abgelieferten  Stücks  waren
höchstens  4  Thlr.  gestattet.
Ein  augenfällig  untaugliches  Meisterstück  sollte  nicht  angenommen, ­
  vielmehr  der  Bewerber  in  diesem  Falle  auf  ein  Jahr
zurückgewiesen  werden.  War  das  Stück  gut  ausgefallen  und  angenommen ­
  worden,  so  mussten  die  Gewinnung  der  Bürgerschaft  und
die  Bezahlung  von  21  Thlrn.  Eintrittsgeldern  sich  daran  schliessen-Die
  Vergünstigungen,  die  den  Meisterssöhnen  und  Ehemännern
von  Meisterstöchtern  früher  zugestanden  waren,  wurden  darauf
beschränkt,  dass  sie  nur  die  Hälfte  der  vorgesehenen  Summen
entrichten  hatten,  sonst  aber  den  anderen  gleichgestellt  waren.
Ausdrücklich  wurden  schliesslich  Personen,  die  bereits  in  einer
anderen  Stadt  Meister  gewesen  waren,  in  Riga  auf's  Neue  zur
Niederlassung  zugelassen.  „  IVan  nun^‘  so  schloss  der  Entwurf
siegesgewiss,  ,jdieses  einem  jeden  Händwevk  wtvd  ku7idgetha7i
öffentlich  m  Druck  gegeben  werden,  ist  Í77t  Ge7ñ7igsten  7iicht  stt
zweifehl,  dass  die  Stadt  hi  etzliche7i  Jahre7i  auge7ischei7ilich  ZU'
7iehme7i  werde.  So7iste7t  wird  dieselbe  wie  vor  etzliche7i  100  JahreU
klem  sein  und  verbleibeii  und  ist  eben  dies  das  Mittel  wordurch
wir  allerha7id  Handwerker  a7i  U7is  ziehe7i  und  die  Stadt  gross
machen,  auch  wolfeile  Arbeit  habe7i  kÖ7men,  de7i  die  willige  uiii
fleissige  de7i  U7ifleissige7t  das  Brod  aus  dem  Munde  nehnieU,
wie  wir  der  Exe7npel  itzo  scho7i  m  der  Stadt  habe7i,  ivordur<^^
Ma7icher  so  viel  7nehr,  sofer7t  er  7iicht  darbe7i  U7id  verderbe^
will,  de7t  Müssiggang  U7td  Sau/erey  ei7izustelle7i  rvird  verursach^
werden.“
Lahmer,  wenn  auch  in  der  Ansetzung  der  Eintrittsgelder  noch
tiefer  hinabgehend,  ist  der  Entwurf  C  gehalten.  Er  führt  die  vor'
handenen  Übelstände  auf  eingerissene  religiöse  Verwahrlosung
und  gewisse  Mängel  der  Gewerbeverfassung  zurück.  In  ersterc*"
Beziehung  soll  durch  Verbot  des  Formelwerks,  bei  dem  Gottc^
Namen  oft  unnützlich  geführt  wird,  und  der  Zusammenkünfte  ehe
Abhülfe  erstrebt  werden;  in  letzterer  Beziehung  wird  die
schlossenheit  der  Ämter  aufgehoben  und  werden  die  Bedingungen^’
unter  denen  die  Meisterschaft  erlangt  werden  kann,  ermässi^*-'
Die  Eindienungszeit  soll  höchstens  i  V2  Jahr  betragen,  die  Eintrid^
gelder  in  allen  Ämtern,  ausgenommen  das  der  Barbiere,  wo
auf  24  Thlr.  fixirt  wurde,  nicht  über  18  Thaler  hinausgehen.
            
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