Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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jg5  Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.
sagt  er  am  Schlüsse:  „dieweil  auch  die  Städte  davon  sich  nicht
mehren,  dass  ein,  zwei  oder  drei  Kaufleute  allein  das  Gewerb
haben  und  Handelschaft  treiben,  sondern  ihre  Zunahme  besteht  in
Mehrung  der  Leute  und  im  Concurse,  von  dem  aus  der  Vortheil
sich  auf  alle  Mitglieder  einer  Stadt  erstreckt;  weshalb  auch  der
grösste  Theil  der  amtlichen  Zünfte  und  ihre  strengen  leges  aufgehoben ­
  werden  sollten“  K  Indess  wich  seine  Nachfolgerin,  die
Königin  Christine,  nicht  von  dem  bisher  eingeschlagenen  Wege
ab  und  verbot  1646  den  Handwerksbetrieb  seitens  Unzünftiger  auf
dem  Lande.  In  Livland,  wo  diese  Verordnung  am  20.  August
gleichfalls  in  Kraft  treten  sollte,  fühlte  sich  der  Adel,  der  unter
seinen  Leibeigenen  viele  Handwerker  besass,  so  getroffen,  dass  er
Alles  daran  setzte  die  Ausführung  der  Bestimmung  zu  vereiteln,
was  ihm  auch  in  der  That  gelang.
Die  Unzufriedenheit  des  Adels  mit  dieser  den  strengen  Zunftgeist ­
  athmenden  Gewerbeverfassung  veranlasste  die  schon  erwähnte
allgemeine  Zunftordnung,  die  einheitlich  für  das  ganze  Land  in'
liberalen  Sinne  das  Gewerbe  zu  regeln  unternahm.  Am  8.  Jnl'
1664  überreichte  der  Adel  dem  Könige  oder  vielmehr  der  vormundschaftlichen ­
  Regierung  eine  ausführliche  Beschwerde,  die
36  Punkten  die  Abstellung  gewisser  näher  beleuchteter  Missständ^
erbat.  Im  neunten  Paragraphen  wird  hier  über  die  Handwerker
geklagt,  die  zu  hohe  Preise  forderten  und  dadurch  eine  täglich
wachsende  Unzufriedenheit  der  Bevölkerung  hervorriefen.
müsste  somit  einerseits  darauf  gesehen  werden,  dass  sie  die  ihnen
gesetzten  Taxen  richtig  einhielten.  Andererseits  wünschte  de«"
Adel  die  Aufhebung  der  geschlossenen  Zünfte  wohl  in  der  Voraussetzung, ­
  dass  bei  grösserer  Konkurrenz  die  Preise  den  Leistungen
besser  entsprechen  würden.  Weitere  Übelstände  werden  in  de
Eingabe  nicht  erörtert  ^
Auf  diese  Beschwerde  erfolgte  im  September  desselben  Jahre®
die  königliche  Resolution,  dass  man  die  Missbräuche  in  Erwägt0^
ziehen,  die  hohen  Preise  nach  Möglichkeit  herabsetzen  wolle  un
die  Vorlage  einer  General-Skra-Ordnung  sich  Vorbehalte».  Offenbar
kreuzten  sich  die  Wünsche  des  Adels  mit  den  Absichten  der
gierung.  Hätte  es  sich  nur  um  die  Abstellung  der  beiden  ang^

1  Geijer,  Geschichte  Schwedens.  3,  S.  271.
2  Sveriges  Ridderskaps  och  Adels  Riksdags-Protokoll.  9.  Theil,  utg.  af  Sev
Bergh.  Stockh.  1891.  S.  143,  364.
3  Stiernmann,  Alla  Riksdagars  och  mötens  Besluth.  2,  S.  1480.
            
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