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Gründungsbilanzeu.
Der Abschluß der Hauptbuchkonten des verstorbenen Geschäftsinhabers
erfolgt durch Liquidationsausgangsbilanz- bzw.
Gewinn- und Verlust-Konto in der üblichen Weise. Bei der
Liquidation der Firma ergaben sich insofern Schwierigkeiten,
als nur ein Teil des Gesamtvermögens von der Familiengesellschaft
übernommen, der andere, in der Hauptsache aus Grundstücken,
Beteiligungen, Wertpapieren, Aktivhypotheken und
darauf lastenden Passivhypotheken bestehende Teil den Bestimmungen
des Testaments entsprechend zur Verteilung kommen
soll. Es müssen somit zwei Vermögensverwaltungen auch
buchtechnisch in Erscheinung treten:
a) Die G. m. b. H, übernimmt: Aktiva in Höhe von M 404 588,70
Schulden in Höhe von ... ,, 173 460,30
einen Kapitalanteil von . . . M 231 128,40
b) Die Nachlaßverwaltung übernimmt; Aktiva im Betrage
von M 359 519,40
Schulden im Betrage
von „ 71 024,—
Kapital ' M 288 495,40
Mit der kontenmäßigen Verteilung der Aktiva und der
Passiva in der ausgeführten Art ist die Liquidation der Einzelfirma
beendet. Drei Kontenbeispiele mögen die Verrechnung
veranschaulichen;
Immobilien Debitoren
1. Bilanz 184 000
2. Liquid. 184 000
501 670
200 000
3. Liquid.
4. Nachlaß-Liq.-Bil.
.300 000
Bilanz 184 000
verwalt.184000
Verlust .
. 1 670
Liq.-Bilanz
G. m. b.
300 000
H,
300 000
Kapital
G. m. b. H.
Liquid.-231
128,40
Bilanz
Nachlaß-519
623,80
vervvaltung
288 495,40
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Das Kapital der neuen G. m. b. H. beträgt auf Grund der
Liquidation weniger als 270 000 M.; die Resteinzahlung wird