Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Alt-Rigas  gewerbliches  Leben.

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Schank  damit  verbunden  worden  sein,  der  zuerst  vielleicht  in  eigener
Regie  geführt,  später  verpachtet  wurde.  Jedenfalls  Hessen  sich
Privatpersonen  nicht  selten  Wein  in  ihre  eigenen  Keller  legen.
Anders  wäre  es  nicht  nöthig  gewesen,  durch  eine  Taxe  den  Lohn
der  Weinträger  zu  regeln  *.  Wenn  man  es  für  zweckmässig  erachtete,
1  rägern  vorzuschreiben,  wieviel  sie  für  den  I  ransport  einer
Pipe  oder  eines  Fasses  verlangen  durften,  so  muss  die  Gewohnheit,
Sich  den  Wein  für  den  Hausgebrauch  direct  zu  verschreiben,  eine
weit  verbreitete  gewesen  sein.  Dass  die  Einwohner  den  Wein  in
grossen  Gebinden  von  5  und  8  Ohmen  oder  mehr  aus  dem  Rathskeller ­
  bezogen,  und  die  Taxe  der  Weinträger  für  die  Beförderung
des  Weins  aus  dem  Rathskeller  in  die  Privathäuser  galt,  scheint
ausgeschlossen.  Weinkeller,  bezw.  Weinhäuser,  werden  daher  auch
zu  Beginn  des  16.  Jahrhunderts  mehrfach  namhaft  gemacht,  bestanden
äher  gewiss  schon  früher.  Dahin  gehören  Hans  Konings  Weinkeller ­
  in  der  Kalkstrasse  1573*  und  Reynhold  Germans  Weinhaus
Aiu  Markte,  das  1518  auf  Hans  Diderik  überging.  Nach  dessen
Pode  kaufte  die  Wittwe  des  Herrn  Berthold  Fredericks  es  im
Juhre  is¡22  und  überliess  es  vierzehn  Jahre  später  Bartold  Frederick,
vermuthlich  ihrem  Sohne®.
•Lasthäuser  im  heutigen  Sinne  wird  man  nicht  erwarten  in
Alt-Kigii  zu  finden.  Indess  musste  natürlich  in  irgend  einer  Weise
die  Unterbringung  durchreisender  oder  anreisender  Fremder
gesorgt  sein.  Es  fehlt  noch  ganz  an  einer  Untersuchung  über  die
j  Wickelung  dieses  wichtigen  Zweiges  des  \^erkehrs  in  Deutsch-•^ud
  .  Soweit  urkundliche  Nachrichten  in  dieser  Beziehung  Auskunft
geben,  kann  die  Entstehung  dieser  Anstalten  auf  mehrfache  (Gründe
zurückgeführt  werden.
Pür  arme,  zunächst  vielleicht  nur  kranke,  in  der  Folge  jeden-^lls
  auch  gesunde  Personen  sorgte  die  Mildthätigkeit.  Als  die
^  erbergerin  der  ,.elenden  Gäste”  (Fremden)  und  Pilgrime  wurde
^  heilige  (jertrud  angesehen,  und  ihr  zu  Ehren  errichtete  man  aus
privaten  Mitteln  Fremdenherbergen.  So  wurde  in  Lübeck  im  letzten
Urittel  des  vierzehnten  Jahrhunderts  das  (iertrudengasthaus  hinter
dem  Heiligengeistspital  eröffnet\  und  von  dem  an  der  Spitze

^  Napiersky,  Lib.  red.  II,  463.
g  Napiersky,  Erbeb.  II,  1547,  ibob
^  l'^^piersky.  Erbeb.  II,  364,  1147,  1427.
Ih.  V.  Liebenau,  Das  Gasthof-  und  Wirthshauswesen  d.  Schweiz.  Zürich  i8qi.
Mantels  in  Hansische  Geschichtsbl.  1872,  S.  143  —  144.
            
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