Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Schneider-Gesellen. 
Diese auszgeschriebene Puncten gebietet e. e. Raht trewbch und 
fleiszig zu halten bey hoher Strafe des Gerichts.* 
1) Obgeschriebener Schrägen ist aus dem Schragenbuch 
schrieben, mit demselben collationireet und gleichstimmig befunden, 
dasz betzeüge ich Heinricus Ladamacher, Amtsgerichts-Notariu , 
mit dieser meiner Han dt Subscription. (Notariatszeichen.) 
2) Concordat cum transsumpto ut vidi Johann John, 
^ ) Sec. et Not. publ. reg- 
5) Vidimatum cum vidimato concordare testor 
Johann Ci er lach, 
Reg. Not. publ. 
99. Schneider-Gesellen. 
Schrägen vom 26. Juli 1600. 
Stadt-Arch, in Riga (Inneres Rathsarchiv), aus 4 Blättern bestehendes 
heft, 41 cm. hoch, 29 cm. breit, in dem 5 Seiten mit dem Schrägen beschriebcn^_^^ 
Eine zweite Abschrift in der Bibliothek d. Gesellsch. f. Gesch. u. Altcrth. m 
Papierheft in Folio, aus 6 Blättern (B '. 
Neu Vereinbarung der ehrbahren und kunstreichen Elterleuth^^ 
Meistern, Schaffer, Altknecht und sämptliche Gesellen des W 
der Schneider in der königl. Stadt Riga residiret, wornach 
sich in allen kündigen Zeiten, damit Friede, Liebe, Freunds: i 
und gut Verständnis erhalten, eigendlich zurichten. 
1) Erstlich und vor allen soll kein (Jeseil gefordert oder 
gesetzet werden, er sey denn der waaren augspurgschen R^'ß^^ 
verwand und zugethan, und wann denn ein solcher alhier 
beiten anlanget, soll er einen Meister ein halb Jahr ^uszu 
verbunden sein ; würde er aber in der Zeit auffbrechen un 
nach in dieser Stadt her wieder einkehren, soll er zu seinem vor 
Meister eintreten und vergnügt diesen zu leben schuldig se) 
Poen 5 Marek. 
2) Kein Gesell soll den Sonntag sein eignes Werck 
bey Pön 3 Marek, jedoch nach gehaltenem Gottesdienst sein 
Kleider zu bessern, soll einen jeden mit seines Meisters Vor''* 
erlaubt sein. 
rirt 
1 Die folgenden 3 Inscriptionen, die bei der Edition erst nuiue ^ ^ 
stammen von drei verschiedenen Händen. Bei der 3. Inspription ist 
Anm. I, beschriebene Siegel aufgeklebt gewesen.
	        
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