Schwarzhäupter.
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^^^gereclt ist sodanesz den gemeinen bruedern fürzutragen und
^ gute gesellen, so duchtich dazu sein, wollen loszgeben.
12) Darnach vermeldet ehr elterleuten und eitesten, dasz ein
J^Jer seinen stimmen wollen ablegen, damit zwo getroffen werden,
duchtich dazu sein; legt also seine erste stimme ab und forts
gebühr alle; die dan die meisten stimmen haben, die sein es.
13) Nachmahlen lest ehr die fastellavendtsschaffers kommen
einbringen, was die ‘ gemeinen brüder für gutte gesellen ge-
haben, heisset also baldt dem knechte die glocke leuten
^Ucl Spricht seine funffte newen eltermans abspruche:
»Ich gebiete zu hörende. Wihr haben zwo gute gesellen zu
zu kemerers, die dieser loblichenn compaignie bestes sollen
"^issen; da kiesen wir zu N. N.“
H) Darnech setzet sich der elterman wider und spricht,
"dunstigen herren elterleute und eitesten ! Weiln ich dan nun zum
^^^riTianne angenommen und bestetigt bin, so v\ ill ich abermahlen
^^beten haben, woferne ich hinfurter furbott thuen und etw asz
^ hauses beste sein mochte, furgeben wurde, das ihr mihr
^*^>chfalsz die handt leihen wolten“; darauff sprechen sie ja.
. ^5) Stehet darnach der alte elterman widerumb »ebenst die
^^cke, heisset dem knechte auffklopfien und spricht. „Günstigen
^rren elterleute und ehesten, sowoll ihr brueder der schwartzen
^^^Pten, semptlich alle! Das ihr dem newen eltermanne folghafftig
^^'Vesen seinn, dafür sage ich fleissig tanck mit fernerem begeren,
der newe elterman ferner wirdt furbott thuen, ihm gleichfalsz
^ghafftig zu sein“.
. fraget demnach der alte elterman seine mittelterleute un
^^sten, ob jemandt sey, der was vorzugeben hatt, ist dan nieman
^•'handen, so gehet man seinen weg, und hat also diese wa
ende.
120. Schwarzhäupter.
Schafferordnung aus dem 17* Jahrh.
,, S'at.-Arch. Riga. Copie auf a Papierbogen in Foiio, Dornai^brif,: Orän.,^
'’or Alten löblichen Conpagnia der Schwartzen Heupter des
neuwen Hauszes Schafferordenung.
') Es soin die Sclmffer alten Gebrauch nach ihrren lischs
gutt Acht undt Aufsicht aufs Hier undt Gelt habn auch