Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

68o

Anhang.

Massing,  der  Elterman  des  Ambts,  bey  seinem  (Gewissen  aùsz
gesaget,  das  ihnen  die  Amptskosten  und  alles  zusamen  nicht  höher
den  40  Rthal.  kehmen.  Einkauffsgelder  zu  geben  hetten  die  jungen
Meister  nicht  von  Nöhten,  zumahlen  diejenige,  so  eines  Meisters
Tochter  oder  Wittibe  ausz  selben  Ampte  heyrathen,  nichts
geben  schuldig  weren.
Nach  diesem  Jürgen  Hutteraw  folgender  Elterman  auszgesag^t,
dasz,  wan  so  ein  junger  Mensch  sich  ins  Amht  zu  geben  gesonnen,
musse  selber  erstlichen  entweder  ein  Schreckberg(er)  oder  au
einen  Reichsort  Eschgelder  erlegen;  wan  nun  solches/,  gescheh^^
stehet  ihm  entweder  eine  Ambtskoste  auszzurichten  oder  auch,
er  solches  nicht  thun  will,  etwan  ein  40  Rthal.  davor  zu  erleg
frey.  Alszdan  richtet  dasz  Ambt  von  denselbigen  (Feldern  selbste
eine  Ambtskoste  aüsz;  wasz  nun  von  den  Geldren  übrig  ^
wird  zur  Erhaltung  der  Armen,  Wittiben,  Exulanten  wie  auch
Zeit  der  Noht  zu  Einkaufife  und  Versehung  desz  Kornsz  in
Laden  weggeleget.  Die  Strafgelder,  so  ein  jünger  Meister,  '
er  dasz  Meisterstück  auffgezeuget,  geben  müsz,  seind  2  oder  3  ^
und  wird  ein  jeder  Ru  net  nicht  höher  dan  3  Rthal.  gestraffet.
dieses  sey  auch  der  Ciebrauch  bey  ihnen,  dasz  derjenige  Lese
ausserhalb  dem  Ampte  zu  frey  en  Vorhabens,  bey  einem  Meiste
3  Jahresarbeit  auszstehen  muste,  ein  Meisterssohn  aber  könne
ausser  dem  Ampte  heurahten  ;  von  mehren  Gebrauchen  wüste  er  n
Marten  Krahn,  gleichfalsz  eingefordert  ündt  ihme  bey  burgetl
Ehren  ünd  dem  Eyde  die  Warheit  zu  sagen  anermahnet,  .  •  •  '  j
Es  kehmen  die  Einkauffüngsgelder  in  alles  nicht  höher  als
50  aber  üntter  50  Rthal.  zu  stehen  ;  hatte  solches/,  alles  in  ^
Huch  auffgesetzet.  Es  wird  Erahnen  20  Rthal.  Straff  ^
vSonnabendt  dasz  Huch  einzubringen  aufferleget.

/)eu  24.  October  afino  i66j.

H.  Melchior  Dreiling,  Oberamptherr.'
H.  I’eter  von  Schivelbein,  Hrg.*
Dasz  Ampt  der  Hötticher  (gleichfalsz)^  ex  officio  voig
und  ihnen  die  lautere  Warheit,  wieviel  ein  jünger  Meister,

eforfle*'^
n  et”

1  Vergl.  S.  679,  Anin.  2.
2  Vergl.  S.  679,  Anm.  3.
3  ln  der  Vorlage  schon  in  Klammem.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.