Full text : Die Volkswirthschaftslehre

122  Buch  2.  Kap.  1.  Produetionsmittel.
sie  durch  Vermietheu  nutzt,  zum  Erwerbe»,  und  demjenigen,  der
sie  zu  seiner  eigenen  Bequemlichkeit  gebraucht,  sowie  vom  Standpunkte ­
  der  Volkswirthschaft  aus  zur  unmittelbaren  Bedürfnißbefriedigung.
  Leihkapitalien,  welche  vom  Eigenthümer  einem
Anderen  zur  entgeltlichen  Benutzung  überlassen  wurden,  deren
Nutzung  er  also  nicht  durch  Selbstanwendung  bezieht,  sind  offenbar ­
  für  den  Ansleihenden  Erwerbskapital  und  bleiben  für  den
Entleiher,  insofern  sie  überhaupt  noch  fortbestehen,  entweder  ebensolches ­
  oder  iverdeu  Gebrauchskapital.  Ferner  sind  alle  vorsorglich ­
  zu  bestimmter  oder  unbestimmter  Verwendung  bereit  gehaltene
Kapitalien,  um  daran  einen  Rückhalt  bei  plötzlich  eintretendem
Bedarf  zu  haben,  zur  Zeit  ihrer  Aufbewahrung  mindestens  als
Gebranchskapital  aufzufassen,  können  nachher  jedoch  auch  wieder
für  erwerbswirthschaftliche  Zwecke  benutzt  werde».  Jedenfalls  sind
solche  Borräthc,  z.  B.  ein  in  Gold  oder  Silber  hinterlegter  Staatsschatz, ­
  nicht  ungenutzt  und  somit  kein  sogenanntes  „todtes  Kapital",
welches  in  zur  Production  zwar  verfügbaren,  aber  nicht  verwendeten ­
  Producten  besteht,  und  demnach  eigentlich  nur  unbenutzt
gelassener  Vermögensvorrath  ist.
Das  gegenseitige  Verhältniß,  in  welchem  die  innerhalb  einer
Volkswirthschaft  angesammelten  Kapitalmengen  für  die  beiderseitigen ­
  ungleichen  Zwecke  wirklich  verwendet  werden,  ist  jelveilig,
je  nach  der  erreichten  wirthschaftlichen  Entwickelung  salvie  namentlich ­
  bei  noch  armen  und  längst  reichen  Völkern,  nun  allerdings  an  sich
schon  ein  wesentlich  verschiedenes.  So  pflegen  z.  B.  im  Vergleich
mit  nachher  und  vorher  in  früherer  Zeit  die  Gebranchskapitalien,
und  in  vorgeschrittenerer  die  Erwerbskapitalien  einen  verhältnißmäßig
  größeren  Theil  des  Gcsammtkapitals  auszumachen.  Dies
beruht,  insoweit  es  thatsächlich  zutrifft,  alsdann  lediglich  darauf,
daß  anfänglich  die  erwerbswirthschaftliche  Nutzbarmachung  unverbrauchten ­
  Einkommens  noch  weniger  vielfach  möglich,  sicher  und
anlockend  ist,  wogegen  es  späterhin  an  Gelegenheit  und  Anreiz
dazu  nicht  mehr  fehlt.  Die  nämlichen  Beziehungen  bedingen  auch,
daß  mit  fortschreitender  Kultur  das  Müßigliegenlassen  von  als
Kapital  benutzbarem  Vermögen  seltener  wird,  und  die  ehemalige
Vorliebe  für  dessen  Anlegung  in  Kostbarkeiten,  z.  B.  in  zu
Schmucksachen  brauchbaren  Muscheln.  Perlen,  edclen  Steinen  und
Metallen,  abnimmt.
            
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