140 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel.
Vergesellschaftung letzterer, nachher aber, nachdem Grundstücke,
Arbeitskräfte und Kapitalien verfügbarer geworden
sind, vornehmlich auch durch Vermittelung von Unternehmern.
Vergesellschaftung, Association, behufs gemeinschaftlicher
Anwendung eigener Prodnctionsmittel ist namentlich
dann nöthig, wenn die seitens Einzelner verfügbar zu machenden
zttln Erreichenkönnen eines bestimmten Productionszweckes
nicht allein ausreichen. Dieselbe ermöglicht nnmittelbar
vereintes Zusammeinvirken und bessere Nutzbarmachung
Vvn Productivusmitteln, welche vereinzelt unzulänglich wären,
ohne Verstärkung durch noch andere überhaupt oder wenigstens
in wirthschaftlichster Weise ztlr Befriedigung eines
Mehreren gerneinsamen Bedürfnisses zu verhelfen.
Derartige, auf einer Gemeinschaft der wirthschaftlichen Interessen
beruhende Associationen sind tu früherer Zeit noch >veit
unentbehrlicher als in späterer, wo sie allerdings ungleich vielartiger
werden, und haben sich jederzeit vorzugsweise auf Anwendung
des gerade überwiegender tu Anspruch genommenen Produetionsmittels
bezogen, z. B. bei den ehemaligen Feld- und
Weidegenossenschaften ans Nutzbarmachung der Natur, bei den
mittelalterlichen Gilden und Zünften auf Sicherung der Arbeit,
bei den neuzeitlichen Kapitalvereinigungen auf Benutzuna des
@0^018.
Unternehmer hingegen ergänzen die eigenen Prodnctionsmittel
durch Zuziehung fremder gegen vorausbedungene
Vergütung, um mittelst der so vereinigten des eigenen Nutzens
halber ein Erwerbsgeschäst auf eigene Gefahr hin zu betreiben,
oder tu uneigennütziger Weise den Bedürfnissen Anderer
Befriedigung zu verschaffen. Sie bewirken also mit Hilfe
des Verkehrs, daß ein einheitliches Zusammenwirken jener
Mittel in dent behufs der Production erforderlichen Umfange
und gegenseitigen Verhältnisse zustandekommt.
Zum Unternehmer erhebt sich der Producent, wenn er nicht
blos für den Selbstbcdarf, sondern hauptsächlich für Andere und
zum Vertauschen ait diese bestimmte Prodncte unter Zuhilfenahme
fremder Arbeitskräfte, beziehentlich auch ebensolcher Kapitalien oder