Full text : Die Volkswirthschaftslehre

140  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
Vergesellschaftung  letzterer,  nachher  aber,  nachdem  Grundstücke, ­
  Arbeitskräfte  und  Kapitalien  verfügbarer  geworden
sind,  vornehmlich  auch  durch  Vermittelung  von  Unternehmern.
Vergesellschaftung,  Association,  behufs  gemeinschaftlicher ­
  Anwendung  eigener  Prodnctionsmittel  ist  namentlich
dann  nöthig,  wenn  die  seitens  Einzelner  verfügbar  zu  machenden ­
  zttln  Erreichenkönnen  eines  bestimmten  Productionszweckes
  nicht  allein  ausreichen.  Dieselbe  ermöglicht  nnmittelbar
  vereintes  Zusammeinvirken  und  bessere  Nutzbarmachung
Vvn  Productivusmitteln,  welche  vereinzelt  unzulänglich  wären,
ohne  Verstärkung  durch  noch  andere  überhaupt  oder  wenigstens
  in  wirthschaftlichster  Weise  ztlr  Befriedigung  eines
Mehreren  gerneinsamen  Bedürfnisses  zu  verhelfen.
Derartige,  auf  einer  Gemeinschaft  der  wirthschaftlichen  Interessen ­
  beruhende  Associationen  sind  tu  früherer  Zeit  noch  >veit
unentbehrlicher  als  in  späterer,  wo  sie  allerdings  ungleich  vielartiger ­
  werden,  und  haben  sich  jederzeit  vorzugsweise  auf  Anwendung ­
  des  gerade  überwiegender  tu  Anspruch  genommenen  Produetionsmittels
  bezogen,  z.  B.  bei  den  ehemaligen  Feld-  und
Weidegenossenschaften  ans  Nutzbarmachung  der  Natur,  bei  den
mittelalterlichen  Gilden  und  Zünften  auf  Sicherung  der  Arbeit,
bei  den  neuzeitlichen  Kapitalvereinigungen  auf  Benutzuna  des
@0^018.
Unternehmer  hingegen  ergänzen  die  eigenen  Prodnctionsmittel
  durch  Zuziehung  fremder  gegen  vorausbedungene
Vergütung,  um  mittelst  der  so  vereinigten  des  eigenen  Nutzens
halber  ein  Erwerbsgeschäst  auf  eigene  Gefahr  hin  zu  betreiben, ­
  oder  tu  uneigennütziger  Weise  den  Bedürfnissen  Anderer
Befriedigung  zu  verschaffen.  Sie  bewirken  also  mit  Hilfe
des  Verkehrs,  daß  ein  einheitliches  Zusammenwirken  jener
Mittel  in  dent  behufs  der  Production  erforderlichen  Umfange
und  gegenseitigen  Verhältnisse  zustandekommt.
Zum  Unternehmer  erhebt  sich  der  Producent,  wenn  er  nicht
blos  für  den  Selbstbcdarf,  sondern  hauptsächlich  für  Andere  und
zum  Vertauschen  ait  diese  bestimmte  Prodncte  unter  Zuhilfenahme
fremder  Arbeitskräfte,  beziehentlich  auch  ebensolcher  Kapitalien  oder
            
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