Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 88. 89. Preisregeln. 
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immerhin eine andere erhält, die ihm selbst, ungeachtet der 
allgemeinhin anzunehmenden Gleichwertigkeit des Hingegebenen 
und dafür Empfangenen, für seine Zwecke als brauchbarer 
erscheint. 
Prersregeln. 
§89. 
Durch die Bestiinmgründe des Preises erklärt sich 
zunächst allgemeinhin die Veränderlichkeit der Preise, 
welche sich in den nachhaltigen Veränderungen und vorüber 
gehenden Schwankungen derselben zu erkennen giebt. 
Es folgt nämlich einerseits aus den seitens der Nach 
frage rind des Angebots sich geltend machenden Rücksichten, 
das; der Preis eines Gutes mit dessen Gebrauchswerth 
steigen und fallen kann, daß bei großer Zahlungsfähigkeit 
der Begehrer die Preise höher hinaufgehen können, als bei 
geringer Zahlungsfähigkeit jener, daß aber nicht nur jede 
Veränderung des Tauschwerthes eine entsprechende Aenderung 
des Preises, sondern namentlich auch jedes dauernde Steigen 
und Sinken der Prodnctionskosten eine verhältnißmäßige 
Preiserhöhung oder Preisernipdrignug nach und nach ver 
anlassen muß, während andererseits durch das wechselnde 
gegenseitige Verhältniß zwischen Angebot und Nachfrage 
bedingt wird, daß, je nachdem die Stellung jenes oder dieser 
günstiger ist, die Preise ebenfalls abwechselnd anziehen und 
Weichen. 
Die nachhaltigen Preisveräuderungen beruhen also haupt 
sächlich auf rücksichtlich der Prodnctionskosten eingetretenen 
Wandelungen, die vorübergehenden Preisschwankungen 
dagegen auf der Belveglichkeit des jeweiligen Verhältnisses 
zwischen Angebot und Nachfrage. 
Der Preis des Bodens &. B. steigt, wenn sonst alle übrigen 
Umstände gleich bleiben, mit zunehmendem, und fällt dagegen 
umgekehrt mit abnehmendem Gebrauchswerthe. 
Ferner können bei einem wohlhabenden und deshalb zahl 
ungsfähigeren Volke z. B. die Getreidepreise zur Zeit des Mangels
	        
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