§ 88. 89. Preisregeln.
185
immerhin eine andere erhält, die ihm selbst, ungeachtet der
allgemeinhin anzunehmenden Gleichwertigkeit des Hingegebenen
und dafür Empfangenen, für seine Zwecke als brauchbarer
erscheint.
Prersregeln.
§89.
Durch die Bestiinmgründe des Preises erklärt sich
zunächst allgemeinhin die Veränderlichkeit der Preise,
welche sich in den nachhaltigen Veränderungen und vorüber
gehenden Schwankungen derselben zu erkennen giebt.
Es folgt nämlich einerseits aus den seitens der Nach
frage rind des Angebots sich geltend machenden Rücksichten,
das; der Preis eines Gutes mit dessen Gebrauchswerth
steigen und fallen kann, daß bei großer Zahlungsfähigkeit
der Begehrer die Preise höher hinaufgehen können, als bei
geringer Zahlungsfähigkeit jener, daß aber nicht nur jede
Veränderung des Tauschwerthes eine entsprechende Aenderung
des Preises, sondern namentlich auch jedes dauernde Steigen
und Sinken der Prodnctionskosten eine verhältnißmäßige
Preiserhöhung oder Preisernipdrignug nach und nach ver
anlassen muß, während andererseits durch das wechselnde
gegenseitige Verhältniß zwischen Angebot und Nachfrage
bedingt wird, daß, je nachdem die Stellung jenes oder dieser
günstiger ist, die Preise ebenfalls abwechselnd anziehen und
Weichen.
Die nachhaltigen Preisveräuderungen beruhen also haupt
sächlich auf rücksichtlich der Prodnctionskosten eingetretenen
Wandelungen, die vorübergehenden Preisschwankungen
dagegen auf der Belveglichkeit des jeweiligen Verhältnisses
zwischen Angebot und Nachfrage.
Der Preis des Bodens &. B. steigt, wenn sonst alle übrigen
Umstände gleich bleiben, mit zunehmendem, und fällt dagegen
umgekehrt mit abnehmendem Gebrauchswerthe.
Ferner können bei einem wohlhabenden und deshalb zahl
ungsfähigeren Volke z. B. die Getreidepreise zur Zeit des Mangels