Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  ST.  Bestimmgründe  des  Preises.  183
dessen  etwaiger  Wiederbeschaffung  aufzuwenden  wären,  die
Productionskosten  und  bedingungsweise  die  allenfallsigen
Reproductiouskosten.
Der  anbietende  Verkäufer  würde  beim  Tausche,  bei  welchem
Jedermann  zu  geivinncn  und  nicht  zu  verlieren  wünscht,  verlieren, ­
  wenn  er  im  Preise  nicht  den  Gebrauchswerth,  den  das
zu  vertauschende  Gut  für  ihn  selbst  hat,  oder  falls  er  jenes  nicht
zur  Befriedigung  eigener  Bedürfnisse  braucht,  den  allgemein
anerkannten  Tanschwerth  desselben  vergütet,  oder  wenigstens  die
gesammten  Kosten  ersetzt  erhielte,  welche  er  aufzuwenden  hatte,
um  das  betreffende  Gut  zu  erlangen.
In  allen  Fällen,  wo  letzteres  entweder  selbst  gebraucht  oder
vertauscht  werden  kann,  und  zumal  bei  vereinzelten  Tauschgeschäften, ­
  z.  B.  beim  Tauschhandel  mit  Wilden,  oder  bei  ausnahmsweiser ­
  Ablassung  eines  feilgemachten  Gegenstandes,  z.  B.
eines  Zuchtthieres  k.,  pflegt  der  Verkäufer  den  Gcbrauchswcrth
vorzugsweise  zu  beachten.  Mit  zunehmender  Ausbildung  der
Productionstheilnng  und  des  Güterumlaufes  hingegen  werden  die
Tauschfülle  immer  vorherrschender,  in  denen  der  Anbietende
deshalb,  tveil  er  nunmehr  auf  regelmäßiges  Vertauschen  seiner
Erzeugnisse  angctviesen  ist  und  Biele  mit  ihm  um  ^Absatz  concurriren, ­
  sich  dazu  geztvnngcn  sicht,  weit  mehr  den  Tauschwerth
seiner  Waare  und  deren  marktgängigen  Preis  zu  berück,ichtigen.
Die  Productionskosten  endlich  umfassen  den  bei  und  behufs
der  Beschaffung  eines  Gutes  durch  Benutzung  und  Verbrauch
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  erwachsenen  Gcsammtaufwand.  Erhielte  der  Producent  nicht
einmal  alle  seinerseits  aufgewendeten  Vermögenswerthe  oder
lediglich  diese  ersetzt,  so  hätte  er  mit  Verlust  oder  wenigstens  ohne
Nutzen  produciert,  indem  sich  ein  solcher  nicht  schon  auv  dem
bloßen  Wiederersatze  der  gehabten  Auslagen,  sondern  erst  aus
dem  hierüber  erzielten  Werthsübcrschusse  crgiebt  (vergl.  §  13S
und  139).
Die  Feststellung  der  Productionskosten  ist  überdies  nicht
selten  schon  deshalb  schwierig,  weil  einzelne  Bestandtheile  derselben
sich  bisweilen  keineswegs  vollständig  sicher  beziffern  lassen,  während
bei  solchen  Productionen,  welche  verschiedene  Producto  zugleich
liefern,  z.  B.  neben  Körnern  noch  Stroh,  neben  Silber  auch
            
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