Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

Kredit  vermitteln,  und  alsdann  Betriebskreditanstaltcn
(Mobiliar-Kreditanstalten),  welche  den  Unternehmungen  des
einen  oder  anderen  Erlverbszweiges  kurzfristigeren  Kredit
für  die  Zwecke  des  laufenden  Betriebs  gewähren,  wogegen
die  Begründungs-Kreditanstalten  (Kredit-Mobiliers)
die  Beschaffung  des  behrsts  Gründung  und  Erweiterung
größerer  gewerblicher  Unternehmungen  erforderlichen  Kredits
übernehmen  wollen.
Die  älteren  Lei  Hanstal  ten  haben  gegenwärtig  ihre
ursprüngliche  Bedeutung  als  halbe  Wohlthätigkeitsanstalten  nur
noch  für  diejenigen  Fälle  behalten,  in  denen  zur  Bestreitung  des
Lebensunterhaltes  in  Nothfällen  Kredit  gesucht  wird.  Dieselben
können  in  Leih-  oder  Pfandhäuser  und  in  Hilfskassen
unterschieden  lverden.  Erstere  leihen  nur  gegen  Faustpfänder,
letztere  auch  ohne  Unterpfand  auf  die  Hoffnung  hin,  das;  die
angenblickliche  Bedrängnis;  des  Borgenden  eine  nur  vorübergehende
sein  werde.
Grundkreditanstalten  sind  theils  als  Landes-K
  re  dit  an  stalten  unmittelbar  von  den  Regierungen,  theils
als  besondere  Hypothekenbanken  von  Privatunternehmern
auf  Grund  eines  eingeschossenen  Actienkapitales  oder  von  Korporationen ­
  mittels  im  Vermögen  derselben  befindlicher  Kapitalien
gegründet,  am  häufigsten  aber  als  Kreditvereine  (landschaftliche ­
  Kreditanstalten,  Landschaften)  dadurch  gebildet  worden,
daß  sich  Grundeigenthümer  zu  einem  Kreditverbande  vereinigten.
Solche  Anstalten  sichern  und  erleichtern  den  gegen  Verpfändung
von  Grundeigenthum  zu  gebenden  und  zu  nehmenden  Kredit
dadurch,  das;  eine  Gesammtheit  für  die  Schuld,  deren  Verzinsung
und  Rückzahlung  haftet,  welche  letztere  seitens  des  einzelnen
Schuldners  in  der  Regel  auch  durch  Tilgung  mittels  eines  dem
gewöhnlichen  Zinse  zugeschlagenen  Tilgungsprocentes  oder  in
Theilzahlungen  bewirkt  werden  kann,  und  das;  ferner  Pfandbriefe
(Obligationen)  kurshabende  und  deshalb  leicht  umzusetzende
Papiere  sind,  während  die  Übertragung  gewöhnlicher  Hypothekarschuldverschreibungen
  an  Andere  mit  Weitläufigkeiten  und
Schwierigkeiten  verbunden  bleibt.  Ihre  nähere,  hier  nicht  weiter
zu  verfolgende  Einrichtung  ist  zwar  im  Einzelnen  lvieder  eine
vielfach  verschiedenartige,  im  Allgemeinen  aber  um  so  entwickeltere,
je  mehr  die  solidarische  Haftung  der  Schuldner  und  das  KüudigungS-
            
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