Full text : Die Volkswirthschaftslehre

256  Buch  3.  Kap.  2.  Cireulationsmittel.
weder  nicht  leicht  aufbewahruugsfähig  und  deshalb  schwer  in
Vorrath  zu  halten  sind,  oder  welche  nicht  gleichmäßig,  sondern
vorzüglich  nur  zu  einer  gewissen  Zeit  angeboten  und  gesucht  sind,
oder  rücksichtlich  welcher  nur  durch  das  gleichmäßige  Angebot
seitens  vieler  Producenten  eine  größere  Concurrenz  der  Käufer
hervorgerufen  werden  kann,  drängen  sich  aber  bei  rascherer  Abwickelung ­
  der  Geschäfte  vorerst  auf  kürzere  Marktdauer  zusammen
und  concentriren  sich  zuletzt,  insofern  sie  nicht  etwa  ausschließlich
den  Zwecken  des  Detailhandels  dienen,  durch  Eingehen  der  kleineren
zu  einer  geringeren  Anzahl  größerer  au  einigen  Hauptmarktorten,
zumal  daneben  die  nunmehr  um  so  viel  leichter  gewordene  Communication
  auch  Abschlüsse  mit  bedeutenderen  Producenten  außerhalb ­
  des  Marktes  möglicher  macht.
Regelmäßige  Waaren-Auetionen  werden  neben  den  in
Bezug  auf  Immobilien  k.  altüblichen  Versteigerungen  erst  während
der  höheren  Kulturstufen  bei  seitens  der  Nachfrage  hinlänglich
starker  Concurrenz  möglich  und  begegnen  da  hauptsächlich,  obgleich
keineswegs  ausschließlich,  einem  Bedürfnisse  des  Großhandels.
Dieselben  kommen  zunächst  im  Einfuhrhandel  bei  großen
Importen  in  Aufnahme,  gehen  von  jenem  auf  den  Binnenhandel
über  und  bilden  sonach  später  eine  allgemeiner  angewendete
Verkaufsweise,  welche  namentlich  in  solchen  Füllen  (z.  B.  beim
Verkaufe  von  Schlacht-  und  Zuchtvieh,  Wolle,  Holz  k.)  benutzt
wird,  wo  seitens  eines  Verkäufers  oder  mehrerer  gemeinschaftlich
verkaufenden  Verkäufer  ans  einmal  ein  größeres,  in  einzelnen
Posten  abzunehmendes  Massenangebot  gemacht  zu  werden  vermag.
Ebenso  wird  das  regelmäßige  Zusammenkommen  von
Geschäftsleuten  behufs  des.  Geschäftemachens  in  bestimmten
Lokalen,  Börsen,  zu  feststehenden  Zeiten  (Börsenzeiten)  erst
dann  Bedürfniß,  nachdem  sich  bereits  örtlich  ein  sehr  lebhafter
Handelsverkehr  überhaupt  oder  in  Bezug  ans  gewisse  Waarengattnngen
  entwickelt  hat,  und  der  Börsenverkehr,  der  Kauf-  und
Verkauf  auf  Lieferung  und  bezüglich  nach  Probe,  erst  dann
möglich,  nachdem  den  Geschttftemachenden  selbst  ein  höherer  Grad
von  Zuverlässigkeit  und  Geschüftsgewandtheit  eigen  geworden  ist.
Uebrigens  ist  die  Börse,  an  welcher  der  Geschäftsverkehr  durch
die  Börsenordnung  geregelt  und  die  strenge  Einhaltung  dieser
durch  die  Börscncommissiou  überwacht  wird,  entweder  eine  allgemeine ­
  oder  besondere,  je  nachdem  dieselbe  zur  Bermittelung
ganz  verschiedenartiger  oder  mehr  gleichartiger  Geschäfte  dient.
            
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