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258 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel.
Umsatzes zu verhüten und den hierauf gerichteten Geschäftsverkehr
selbst bequemer sowie zusagender zu machen. So wird z. B. die
Benutzung der Märkte erleichtert: durch die Wahl passender
Zeiten und Orte für deren Abhaltung; durch die pünktliche Aufrechterhaltung
einer bestimmten Marktordnung; durch den Marktverkehr
noch überdies besonders begünstigende Vorkehrungen,
z. B. durch Beschaffung entsprechender Räumlichkeiten zur übersichtlichen
Aufstellung der Waaren, zur Lagerung derselben
(Lagerhäuser, Niederlagen, Packhöfe), durch Einrichtungen zum
Messen und Wägen der Waaren, durch Verfügbarmachen des
erforderlichen Personals zur Verrichtung der beim Auf- und Abladen
nothwendigen Dienstleistungen, durch Veranstaltungen behufs
ungefährdeter Abmachung von größeren Zahlungen oder billiger
Erlangung von Vorschüssen auf unverkauft gebliebene Producte rc.
Sicherer endlich wird die Benutzung der Umsatzmittel theilweise
schon gleichzeitig durch diejenigen Vorkehrungen, welche den
Waarenumsatz erleichtern, außerdem aber insbesondere: durch
Annahme zweckmäßiger Usanzen (Platzgebräuche); durch Beiziehung
zuverlässiger und geschäftskundiger Mittelspersonen, verpflichteter
Mäkler, deren Thätigkeit durch die Mäklerordnung
geregelt ist, beim Abschluß von Handelsgeschäften; durch genaue
Ermittelung und wahrheitsgetreue Bekanntmachung der durchschnittlichen
Marktpreise, der höchsten und niedrigsten Preise mit
Rücksicht auf Menge und Güte der zu diesen umgesetzten Waaren,
behufs richtiger Beurtheilung des jeweiligen Preisstandes re.
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Neben den Umsatzmitteln erweisen sich schließlich auch
noch die das Maßwesen betreffenden Einrichtungen deshalb
als äußerst forderlich für den Güterumlauf, weil ohnedem
keine sichere quantitative und qualitative Bemessung der umzusetzenden
Waarenmassen möglich wäre.
Dieselben erleichtern aber um so mehr den Waarenumsatz,
je unzweifelhafter feststehend die dem angenommenen Maßund
Gewichtssysteme zu Grunde liegenden Maßeinheiten,
und je bequemer die hieraus abgeleiteten Maße und Gelvichte
für den Gebrauch eingetheilt sind, je gleichmäßiger übereinstimmend
die hierüber bestehenden Bestimmungen in
weiteren Verkehrskreisen sind, und je mehr durch sie zugleich